Neues Mutterschutzrecht für Studentinnen – ab 2018

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 der Neuregelung des Mutterschutzes zugestimmt.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 der Neuregelung des Mutterschutzes zugestimmt. Zu den wesentlichen Neurungen gehört, dass nun auch Schülerinnen und Studentinnen ein bundeseinheitliches Recht auf Mutterschutz haben und dass die Schutzfrist flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Der Anwendungsbereich bezieht sich auf Ausbildungsveranstaltungen, deren Ort, Zeit und Ablauf die Ausbildungsstelle verpflichtend vorgibt und auf im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebene Praktika.

Studentinnen dürfen innerhalb der Schutzfristen vor und nach der Geburt – sofern sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären – ihre Ausbildung fortsetzen und sie dürfen diese Erklärung jederzeit widerrufen. Das Gesetzt tritt mit einigen Ausnahmen zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen ist für Hochschulen (als Ausbildungsstätten) aktuell noch mit vielen Fragen verbunden.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Soziale Beratung zur Verfügung.

Kontakt:
Harald Kaßen
Bereichsleiter/ Berater
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