Studium mit Kind: mehr Familien­leistungen ab 01.07.2019

Junge Familien können sich freuen. Ab Juli 2019 steigen die Beiträge für das Kindergeld und den Kinderzuschlag.

Ab dem 01.07.2019 können sich Familien über mehr Geld freuen. Das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen.

Kindergeld steigt um ca. 10,00 € mtl.

Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten Eltern ab dem 01.07.2019 in etwa 10,00 € pro Kind mehr im Monat. D.h., das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind auf 204,00 €, für das dritte Kind auf 210,00 € und für das vierte Kind oder mehr auf 235,00 € angehoben.

Ab 2021 soll dieser Beitrag erneut um 15,00 € steigen.

Mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener

Einkommensschwache Familien können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag und Leistungen für Teilhabe und Bildung beantragen. Der Kinderzuschlag erhöht sich ab dem 01.07.2019 auf 185,00 € pro Kind. Weitere Anpassungen in Höhe und Modalität (z.B. Abschaffung der Einkommensgrenzen) sind für den 01.01.2020 angedacht.

Alle Familienleistungen im Überblick finden Sie in der Informationsbroschüre des BMFSFJ:
Starke-Familien-Checkheft

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Unsere Beratungsstelle ist speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Kind ausgerichtet: stw-edu.de/beratung