BAföG wird immer für eine begrenzte Zeitspanne – in der Regel 12 Monate – bewilligt. Anschließend endet die Auszahlung der monatlichen Raten automatisch. Um weiter gefördert zu werden, müssen BAföG-Berechtigte einen Folgeantrag stellen.
Da das Arbeitsaufkommen zu Beginn des Wintersemesters im BAföG-Amt besonders hoch ist, sollten Sie sich schon jetzt mit dem Folgeantrag befassen. Das frühzeitige Einreichen verhindert eine Förderungslücke, die Sie sonst anderweitig überbrücken müssten.
Folgeantrag: Formulare und Dokumente
Zur Bearbeitung Ihres Folgeantrags benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
• Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung
• Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern und des Ehegatten
• ggf. Formblatt 5: Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
• Studienbescheinigung für WS 2022/23
• Steuerbescheid der Eltern und ggf. des Ehegatten mit dem Einkommen von vor zwei Jahren (2020)
• ggf. aktuelle Nachweise über das eigene Einkommen und Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
• ggf. Ausbildungsbescheinigung Ihrer Geschwister
• ggf. Mietbescheinigung (bei Änderung)
• ggf. Krankenversicherungsbescheinigung (bei Änderung)
Sie haben noch nicht alle Unterlagen zusammen? Kein Problem! Bestimmte Bescheinigungen wie z. B. den Leistungsnachweis (gem. § 48 BAföG) oder Ihre aktuelle Studienbescheinigung (gem. § 9) können Sie einfach nachreichen.
Schneller zum Folgeantrag: Formblatt 9
Unter bestimmten Bedingungen können Sie Formblatt 1 durch Formblatt 9 ersetzen. Dadurch können Sie viele gleichbleibende Angaben einfach überspringen und Zeit beim Ausfüllen sparen.
Sie können Formblatt 9 nutzen, wenn
• die Zuständigkeit des BAföG-Amts bestehen bleibt,
• zwischen Folgeantrag und vorheriger Förderung keine zeitliche Lücke entsteht,
• Ihre Einkünfte sich nicht verändert haben,
• Ihr Vermögen 8.200,00 € (Freibetrag) nicht überschreitet.
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
Sie können Ihren Folgeantrag sowohl analog als auch digital stellen. Ihnen stehen drei unterschiedliche Wege offen, Ihren Antrag einzureichen:
- Analog: Postweg/Einwurf
Sie senden uns Ihre Unterlagen in Papierform per Post (Einschreiben empfohlen) oder werfen sie in unseren Briefkasten auf dem Campus Essen:
Studierendenwerk Essen-Duisburg
Amt für Ausbildungsförderung
Reckhammerweg 1
45141 Essen
- Digital: Via E-Mail
Sie reichen uns Ihre Dokumente per E-Mail ein. Hierfür haben sie zwei Optionen:
Option 1: Sie verwenden die herkömmliche E-Mail-Adresse: bafoeg[@]stw-edu.de
Option 2: Sie verwenden De-Mail: bafoeg[@]stw-edu.de-mail.de
Hintergrund: Die sogenannte De-Mail bietet gegenüber der konventionellen E-Mail unter anderem Vorteile im Hinblick auf Datenschutz und Nachweisbarkeit. Wenn Sie uns eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse. Weitere Informationen zur De-Mail sowie mögliche Anbieter des E-Mail-Dienstes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
- Digital: Online-Plattform
Sie nutzen den Online-Antrag. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Welche Voraussetzungen zur Nutzung erfüllt sein müssen und die Plattform selbst finden Sie unter: www.bafoeg-digital.de
Sie haben noch Fragen zum Antrag oder möchten direkt loslegen? Gerne! Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unseres BAföG-Amtes, alle Formulare und hilfreiche FAQ finden Sie unter: www.stw-edu.de/bafoeg