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KfW-Studien­kredit

KfW-
Studien-
kredit

Headergrafik zum Thema Studienkredite des Studierendenwerks Essen-Duisburg.

Gut beraten, klug finanziert

Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern oder dem eigenen. Gefördert werden Studierende in einem Erst- oder Zweitstudium ebenso wie in Master- oder Aufbau­studien­gängen sowie in der Promotion.

Unsere Beratung hilft dir, den für dich passenden Finanzierungsweg zu finden und unnötige Kosten zu vermeiden.

Vorteile im Überblick:
Übersicht zu Studienkrediten des Studierendenwerks Essen-Duisburg mit wichtigen Informationen und Ansprechpartnern.
Überblick
KfW- Studienkredit

Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen nach Wunsch zwischen 100,00 und 650,00 €. Die Dauer der Förderung liegt bei einem Erst- und Zweitstudium je nach Alter bei maximal 14 Semestern.

Immer bis zum 15.03. oder 15.09. kannst du den monatlichen Auszahlungsbetrag an deine aktuellen Bedürfnisse anpassen.

Antragsberechtigt sind volljährige Studierende an einer staat­lichen oder staatlich anerkannten Hoch­schule mit Sitz in Deutsch­land, die zum Finanzierungs­beginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nach­folgenden Gruppen zählen:

  • deutsche Staatsangehörige mit Wohn­sitz in Deutschland,
  • EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutsch­land aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige (gleich welcher Staats­bürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse.

Der Zinssatz ist variabel und wird immer zum 01.04. und 01.10. für jeweils ein halbes Jahr fest­gelegt.

Die geltenden Zinssätze findest du unter www.kfw.de.

Nicht immer läuft alles reibungslos – ob wegen des Studiums, Job, Familie oder Kinderbetreuung. Wir beraten dich professionell, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym – auf Deutsch oder Englisch.

Die Rückzahlung des Kredites erfolgt spätestens 23 Monate (18 Monate Karenzzeit) nach der letzten Auszahlung in monatlichen Raten. Im Zeitraum von maximal 25 Jahren nach Ende deines Bezugs musst du die Rückzahlung abgeschlossen haben.

In finanziell schwierigen Phasen hast du die Möglichkeit, jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres die Rückzahlungsbeträge auf das Minimum von 20 Euro zu reduzieren – wenn der Kredit damit trotzdem in höchstens 25 Jahren getilgt ist.

Beratung vor Antragsstellung
Unsere dringende Empfehlung: Bitte lass dich von unserem Beratungsteam zunächst zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten beraten.

Deine Entscheidung ist bereits gefallen?
Wenn du dir sicher bist, dass der KfW-Studienkredit die richtige Option für dich ist, hast du folgende Möglichkeiten für die Antragsstellung:

  • Du stellst den Antrag online.
  • Du stellst den Antrag persönlich bei einem KfW-Vertriebspartner.

Hinweis: Seit dem 01.05.2023 sind wir kein KfW-Vertriebspartner mehr.

beratugsszeiten
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Harald Kassen, Berater des Studierendenwerks Essen-Duisburg, bietet soziale Unterstützung für Studierende an.
Harald Kaßen
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