BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich gebraucht für die seit dem Jahr 1971 bestehende staatliche Unterstützung für Studierende, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht ausreichen, um die Ausbildung zu finanzieren.
Hierbei gilt: Eine erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig, meist auch der zweite Bildungsweg und eine daran anschließende Ausbildung.
Die Förderung besteht in der Regel zur einen Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Staatsdarlehen. Die eine Hälfte der Förderung wird den Studierenden damit geschenkt, die andere Darlehenshälfte muss nach dem Studium zurückgezahlt werden, dies jedoch unverzinst.