27. BAföG-
Reform

27. BAföG-Reform

Die BAföG-Reform 2022 bringt verschiedene Verbesserungen für Studierende. Wir geben dir einen ersten Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Wenn du tiefer in Zahlen und Fakten einsteigen möchtest, findest du offizielle Quellen in unseren FAQ.

Bevor du dich in die Details stürzt, kommen hier die zwei wichtigsten Botschaften:

  • Hattest du bislang keinen BAföG-Anspruch, könnte sich das zum Wintersemester 2022/2023 ändern.
  • Wirst du bereits gefördert, profitierst du von Erhöhungen.

Was ändert sich?

Stand: 03.08.2022

  • Bedarfssätze

    Neu: Im Durchschnitt steigen die BAföG-Bedarfssätze um 5,75 %. Der Förderungshöchstbetrag liegt nun bei 934,00 € monatlich. Zum Vergleich: Vorher waren es 861,00 € im Monat.

    Hintergrund: Für das BAföG sind nicht die Kosten entscheidend, die tatsächlich bei dir anfallen. Dies für alle BAföG-Antragstellenden individuell zu ermitteln, ist nicht möglich.

    Stattdessen wurden Beträge festgelegt, die Studierende schätzungsweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Es handelt sich um pauschal festgelegte Summen, die den durchschnittlichen Bedarf an Geld für Lebenshaltungskosten wie Essen und Kleidung, aber auch für Ausbildungskosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten abdecken sollen.

  • Altersgrenze

    Neu: Mit der Reform wird die Altersgrenze angehoben: So profitieren nun auch Studierende von einer Förderung, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung unter 45 Jahre alt sind.

    Ausnahmen dieser Regelung wie z. B. Kindererziehung/-pflege gelten weiterhin.

    Hintergrund: Du wirst auch mit BAföG unterstützt, wenn du dich erst später für ein Studium entscheidest. Im Vergleich: Bisher mussten Studierende bei Bachelor-Studienbeginn unter 30 und bei Master-Studienbeginn unter 35 Jahren Jahre alt sein.

  • Elternfreibeträge

    Neu: Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfänger:innen werden um 20,75 Prozent angehoben.

    Deine Eltern dürfen also mehr verdienen, ohne dass es deinen monatlichen BAföG-Betrag verringert. Außerdem können dadurch mehr Studierende von der Förderung profitieren.

    Hintergrund: Das Einkommen deiner Eltern wird nicht vollständig auf das BAföG angerechnet. Es gibt sogenannte Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden.

  • Einkommensfreibetrag

    Neu: BAföG-Einkommensfreibetrag für Studierende: Ein 520 €-Minijob bleibt beim BAföG anrechnungsfrei. Heißt: Ein 520 €-Minijob wirkt sich nicht darauf aus, wie viel BAföG du bekommst. Es gibt keine Abzüge.

    Hintergrund: Dein Einkommen wird nicht vollständig auf das BAföG angerechnet. Es gibt sogenannte Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden.

    Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns (ab 01.10.2022) erhöht sich auch die Minijob-Verdienstgrenze. Aus einem 450 €-Minijob wird ein 520 €-Minijob. Daran wird der Freibetrag angepasst.

     

  • Vermögensfreibetrag

    Neu: Mit der BAföG-Reform 2022 erhöht sich der BAföG-Vermögensfreibetrag deutlich – unterschieden wird nach zwei Altersgruppen:

    Studierende:r
    Fall 1: Bis 30. Geburtstag: 15.000,00 €
    Fall 2: Ab 30. Geburtstag: 45.000,00 €

    Unverändert: Freibetrag Partnerschaft und Kinder
    Für verheiratete bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Studierende sowie für Studierende mit Kindern erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag für jede der genannten Personen jeweils um 2.300,00 €. Daran ändert sich durch die Reform nichts.

    Hintergrund: Bevor dir BAföG gezahlt wird, musst du dein eigenes Vermögen für deine Ausbildung verwenden. Allerdings gilt dies erst ab einer bestimmten Höhe. Der Vermögensfreibetrag beschreibt die Grenze, bis zu der dein Erspartes noch nicht vom BAföG-Amt berücksichtigt wird. Diese Summe bleibt unangetastet.

    Vor der Reform blieben 8.200,00 € Vermögen bei der BAföG-Förderung unberücksichtigt. Gab es mehr Vermögen, musste die Differenz voll zur Finanzierung der Ausbildung aufgewendet werden. Sie wurde deshalb auf die Förderung angerechnet.

  • Kinderbetreuungszuschlag

    Neu: Mit der Reform wird der Kinderbetreuungszuschlag von 150,00 € auf 160,00 € pro Kind und Monat erhöht.

    Hintergrund: BAföG-Berechtigte, die ein oder mehrere eigene Kinder (unter 14 Jahren) betreuen, profitieren vom Kinderbetreuungszuschlag. Dieser wird pro Kind berechnet.

     

  • Studium im Ausland

    Neu: Durch die Reform werden nun auch einjährige Studiengänge gefördert, die komplett im Ausland stattfinden. Zum Beispiel Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.

  • Antragstellung (auch BAföG Digital)

    Neu: Bei BAföG-Anträgen ist keine eigenhändige Unterschrift mehr nötig. Es reicht aus, wenn du als Antragstellende:r deinen Namen am Ende des Antrags angibst.

    Und: Für das digitale Einreichen eines Online-Antrags auf BAföG Digital ist dank der Reform nur noch ein „normales“ Nutzerkonto nötig.

    Hintergrund:

    BAföG-Anträge allgemein: Offiziell handelt es sich um den Wegfall des sogenannten Schriftformerfordernisses. Es wird durch das Textformerfordernis ersetzt. Die Nennung des Namens ersetzt die Unterschrift.

    BAföG Digital: Du kannst deinen BAföG-Antrag analog (Formblätter ausfüllen) und digital stellen. Für die digitale Variante musst du das Portal BAföG Digital besuchen. Bislang war ein von Anfang bis Ende digital gestellter BAföG-Antrag nur für Studierende möglich, die die eID-Funktion des Personalausweises genutzt haben. Ohne eID-Funktion mussten Studierende den eigentlich digitalen Antrag ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermitteln. Mit der Reform fällt diese Hürde weg.

  • Rückzahlung

    Wichtig: Diese Neuerung betrifft dich nur, wenn du bereits vor August 2019 BAföG erhalten hast. Sie bezieht sich auf die Rückzahlung des in Anspruch genommenen Darlehens.

    Neu: Studierende, die 2020 keinen Wechsel der Rückzahlungsmodalitäten beantragt hatten, profitieren nun automatisch von den neuen Konditionen.

    Hintergrund: Ehemalige BAföG-Empfänger:innen, die vor August 2019 BAföG erhalten haben, bekamen 2020 die Wahl, ob sie einen neuen oder den alten Rückzahlungsmodus nutzen möchten. Teil des neuen Modus ist der Erlass der noch verbleibenden Darlehensschulden nach 20 Jahren. Vorausgesetzt, deine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten als Schuldner:in sind im Wesentlichen erfüllt.

    Weitere Infos zu den beiden Rückzahlungsmodellen (alt und neu) findest du bei unserem Dachverband: https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-r%C3%BCckzahlung-konditionen-%C3%A4ndern-sich

     

FAQ

  • Ab wann gilt die neue BAföG-Reform?

    Für neue BAföG-Bewilligungen gelten die geänderten Bedingungen ab August bzw. September 2022. Einheitlich sind sie ab Oktober 2022 gültig.

    Das bedeutet: Für alle, deren Bewilligungszeitraum vor August begann, aber über den Oktober hinausgeht, gelten die neuen Bedingungen für den Oktober und alle folgenden Monate.

     

  • Ich beziehe schon BAföG. Was muss ich tun, um mehr zu bekommen?

    Nichts! Die BAföG-Reform tritt zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft und wird automatisch für alle berücksichtigt. Es bleibt alles beim Alten, das bedeutet: Du stellst wie üblich deinen Folgeantrag. Mehr gibt es nicht zu beachten. Die neue Förderung wird automatisch berechnet.

    Unser Rat: Stell deinen Erst- oder Folgeantrag so früh wie möglich. Zur regulären hohen Auslastung zu Beginn des Wintersemesters muss unser BAföG-Amt noch die Umstellung bewältigen. Je mehr Zeit zur Bearbeitung bleibt, desto besser.

     

  • Bisher hatte ich keinen Anspruch auf BAföG. Habe ich nun Chancen?

    Auf jeden Fall! Gleich mehrere Freibeträge steigen und Altersgrenzen werden angehoben. Damit erhöhen sich auch deine Chancen auf einen BAföG-Anspruch.

  • Wie wird die Reform von Expert:innen beurteilt?

    Fest steht: Die Veränderungen sind wichtig und längst überfällig. Allerdings gehen die Anpassungen uns und allen anderen Studenten- und Studierendenwerken in Deutschland nicht weit genug. Sie sind lediglich ein erster Schritt, auf den zügig weitere und größere folgen müssen.

    So beurteilt unser Dachverband, das Deutsche Studentenwerk, die Reform:

    Stellungnahme von Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (23.06.2022)
    „[…] Nach der Novelle ist vor der Reform: Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt mit einer schnellen Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG den Studierenden weitere Nullrunden erspart.

    Wenn das von der Bundesregierung anvisierte Ziel erreicht werden soll, den seit Jahren anhaltenden Sinkflug des BAföG zu beenden, es zu stärken und endlich wieder mehr Studierende erreichen zu wollen – dann braucht es eine weitere, kraftvoll ausfinanzierte, strukturelle Reform der Ausbildungsförderung. Erst diese kommende Reform wird zeigen, ob aus der Ampelkoalition tatsächlich ein BAföG-Bündnis wird.

    Das BAföG ist zu lange nicht an die veränderten Lebens- und Studienwirklichkeiten angepasst worden. Die Folge: Das BAföG schließt von vornherein 40 Prozent der Studierenden aus, ganz unabhängig von ihrem Einkommen – weil sie zum Beispiel zu lange studieren, das Studienfach gewechselt haben oder zu alt sind. Deshalb muss die Koalition bald eine Reform auflegen, die diese strukturellen Mängel behebt. Sonst droht die Ampel-Koalition hinter ihren eigenen Zielen zurückzubleiben.

    Dass die aktuelle, 27. BAföG-Anpassungsnovelle nun verabschiedet wird, ist gut. Aber gerade bei den Bedarfssätzen muss die Bundesregierung rasch nachlegen; die aktuelle Erhöhung um 5,75 % wird faktisch von der Inflation schon wieder aufgefressen. Die Bedarfssätze müssten um mindesten 10 % angehoben werden, damit die Studierenden keinen Kaufkraftverlust erleiden.
    Die nächste Erhöhung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen müsste jetzt schon auf den Weg gebracht werden, im Sinne einer regelmäßigen BAföG-Erhöhung, die an die Entwicklung von Preisen und Einkommen gekoppelt ist.“

    Quelle: https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-nach-der-novelle-ist-vor-der-reform

  • Wo kann ich alle BAföG-Änderungen im Detail nachlesen?

    Die Reform läuft offiziell unter der Bezeichnung „Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ bzw. 27. BAföGÄndG. Die offiziell verkündete Fassung dieses Gesetzes findest du im Bundesgesetzblatt vom 21.07.2022.

    Außerdem kannst du alles rund ums BAföG auf dem Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.  

    Du verstehst nicht alles, was sich ändert? Wir helfen dir weiter. Bei Fragen ist unser BAföG-Team gerne für dich da! Nimm einfach Kontakt mit uns auf: Sprechzeiten und Terminvereinbarung

     

  • Wann war die letzte BAföG-Reform?

    Zuletzt gab es 2019 eine Reform. Alle Infos dazu findest du unter: BAföG-Reform 2019.

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