Unterkunft im Auslandssemester

Herzlich willkommen im Ruhrgebiet!
Schön, dass du dich für ein Austauschsemester oder -jahr an einer unserer Hochschulen entschieden hast. Neben der Studienorganisation ist auch die Suche nach bezahlbarem und campusnahem Wohnraum ein zentrales Thema, das dich vor deiner Ankunft beschäftigt.
Unser Angebot
Wir vermieten Zimmer in Wohngemeinschaften an Programmstudierende. Durch das Leben in einer WG knüpfst du gleich neue Kontakte und findest dich rasch in deiner Umgebung zurecht.
Unsere Warmmieten (i.d.R. inkl. Strom, Wasser, Heizung und Internet) für die u.g. Häuser liegen zwischen 309,00 € und 413,00 € zzgl. der monatlichen Gastpauschale (20,00 €).
Es stehen dir insgesamt fünf Wohnheime in Essen, Duisburg und Mülheim zur Verfügung. Die Zuweisung der Zimmer erfolgt durch unsere Verwaltung.
Einfach und unkompliziert einziehen
All unsere Zimmer sind möbliert. Du musst daher keine schweren Möbel mitbringen oder dir diese extra für deinen Austausch anschaffen. Zu unserer Grundausstattung gehören ein Bett mit Matratze, ein Schreibtisch und Stuhl, ein Rollcontainer, ein Kleiderschrank und ein Regal. Ebenso gehören zu deinem Zimmer eine geteilte Küche mit Herd und Kühlschrank, ein geteiltes Bad mit WC und Dusche sowie ein Waschcenter im Keller.
Im Gepäck haben solltest du Folgendes: Bettwäsche, Handtücher, Küchengeräte, Koch- und Essbesteck sowie technische Geräte (Telefon, WLAN-Router). Diese Gegenstände gehören nicht zur Grundausstattung! Jedoch kannst du viele der angeführten Gegenstände auch kostengünstig vor Ort in Deutschland erwerben. Unsere Wohnheimtutor:innen helfen dir dabei gerne weiter.
Außerdem bieten wir weitere praktische Extras: Gemeinschaftsräume, Hausmeisterservice, Parkplätze, Fahrradkeller und vieles mehr!
Ablauf der Bewerbung
Für das Bewerbungsverfahren benötigst du deinen Zulassungsbescheid, deine Programmbestätigung oder eine Einladung der Universität oder Hochschule.
Fülle die Online-Bewerbung aus und gib den gewünschten Wohnort sowie den gewünschten Einzugstermin (immer nur der 1. eines Monats möglich) an. Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhältst du eine automatische Sendebestätigung per E-Mail sowie weitere Informationen.
Hinweis: Du kannst dich auch für mehrere Standorte bewerben. Melde dich dazu mit deinen Nutzerdaten an und lege mit deinem bereits vorhandenen Profil eine weitere Bewerbung an.
Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhältst du von uns per E-Mail ein Zimmerangebot und deine persönlichen Authentifizierungsdaten.
Führe die Authentifizierung durch das Hochladen deines Personalausweises / Passes im Online-Portal durch und nimm das Zimmerangebot durch die Überweisung der Reservierungspauschale an. Diese Pauschale wird zu Mietbeginn als Kaution verbucht.
Bitte beachte die angegebene Frist. Nach Ablauf der Frist ist das Angebot nicht mehr einsehbar.
Nach Eingang der Reservierungspauschale erhältst du von uns den Mietvertrag per E-Mail. Die erste Miete ist gemäß Mietvertrag zu überweisen. Bitte prüfe stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.
Bitte sende innerhalb der genannten Frist alle benötigten Unterlagen und den unterzeichneten Mietvertrag per Post an deine:n Sachbearbeiter:in.
Erste Schritte in Deutschland
Ob es um die Einschreibung an der Hochschule, die Semesterplanung oder das Wohnen geht: Internationale Studierende haben vor und nach ihrer Ankunft im Revier viel zu erledigen. Um dir einen möglichst leichten Start als Bewohner:in in einem unserer Wohnheime zu ermöglichen, haben wir hier die wichtigsten Informationen für dich vor und nach deiner Ankunft am Studienort zusammengefasst.
Bewerbung
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Wo finde ich meine Mieter-ID?
Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
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Ich habe bis dato noch kein Visum. Was kann ich tun?
Zum Vertragsabschluss benötigen wir in erster Linie eine Kopie der ersten Seite Ihres Personalausweises oder Ihres Passes. Ihr Visum/ Ihren Aufenthaltstitel reichen Sie bitte unmitelbar nach Einreise ein.
Sobald Ihnen dieses Dokument vorliegt, laden Sie es bitte im Onlineportal hoch.
Hinweis: Sollte der Fall eintreten, dass Sie kein Visum erhalten und Sie Ihr Studium in Deutschland nicht aufnehmen können, ist der mit uns geschlossene Mietvertrag rechtsgültig. Sie können diesen nur zu den im Vertrag konstatierten Fristen kündigen.
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An welche Adresse schicke ich den Mietvertrag?
Ihren unterschriebenen Mietvertrag adressieren Sie bitte an:
Studierendenwerk Essen-Duisburg ÄöR
Reckhammerweg 1
45141 Essen
DeutschlandWir benötigen in jedem Fall das unterschriebene Originaldokument. Nur so ist der Mietvertrag rechtsgültig. Zur Fristwahrung können Sie uns vorab einen Scan des Vertrages per E-Mail zusenden.
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Kann ich mich auch für ein Einzelapartment bewerben?
Leider nein. Für Programmstudierende halten wir nur Zimmer in einer Wohngemeinschaft bereit. Unsere Einzelapartments sind in der Regel sehr beliebt und stehen daher nur Studierenden zur Verfügung, die langfristig bei uns wohnen.
Das Leben in einer WG hat durchaus seine Vorteile: Sie knüpfen gleich neue Kontakte und können sich wertvolle Tipps zum Studieren im Revier holen.
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Wer kann sich bewerben?
Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.
Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.
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Ich bleibe nur ein paar Monate. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Selbstverständlich! Gäste* haben die Möglichkeit, einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abzuschließen. Wichtig zu wissen: Bewerbungen von Gästen werden nachrangig berücksichtigt.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:
Vertragslaufzeit Zuschlag pro Monat 1 Monat 60,00 €
2 Monate 50,00 €
3 Monate 40,00 €
4 Monate 30,00 €
5 Monate 20,00 €
ab 6 Monaten /
Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).
*Als Gäste bezeichnen wir Studis von anderen Hochschulen als der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West.
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Kann ich mich auch für mehrere Standorte bewerben?
Ja, Sie können sich auch für mehrere Standorte bewerben. Hierzu müssen Sie sich lediglich mit Ihren Nutzerdaten im Onlineportal anmelden und eine neue Bewerbung mit Ihrem bereits vorhandenen Profil anlegen.
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Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Nein. In der Regel können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher Sie sich bei uns melden, desto größer ist Ihre Chance.
Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04 oder 01.09./01.10 eines Jahres.
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Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
Die Bewerbungen werden nach Eingang bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass wir keine wohnheimbezogenen Wartelisten führen. Je eher Sie sich bei uns online bewerben, desto größer ist Ihre Chance auf Ihren Wunschwohnheimplatz.
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Wie lang sind die Wartezeiten?
Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.
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Was passiert, wenn ich ein Zimmerangebot nicht annehme?
In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
Reservierungspauschale und Miete
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Wie zahle ich meine Miete?
Nach Erhalt des Mietvertrages müssen Sie die erste Miete unter Angaben Ihrer Mieter-ID auf das Konto des STUDIERENDENWERKS überweisen. Die Bankdaten sind identisch gemäß der Reservierungspauschale.
Nach Ihrer Ankunft am Hochschulstandort sollten Sie dann gleich ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen, da wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat einziehen. Das nötige Formular zum Ausfüllen finden Sie hier. Die Miete wird dann automatisch zum dritten Werktag eines Monats von uns eingezogen. -
Was kann ich tun, wenn ich die Reservierungspauschale nicht zahlen kann?
Sie haben zwei Optionen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die Kaution in Raten zu zahlen oder zum anderen kann jemand für Sie bürgen. Die Pauschale muss in jedem Fall gezahlt werden, da Sie unserseits als Sicherung dient.
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Kann die Reservierungspauschale auch durch eine dritte Person überwiesen werden?
Ja, dies ist kein Problem. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Verwendungszweck Ihre Mieter-ID und Vor- und Nachnamen angeben. Ihre Mieter-ID finden Sie immer im Briefkopf in unseren Schreiben.
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Wohin überweise ich die Reservierungspauschale (IBAN und BIC)?
Unter Einbehalt der Ihnen mitgeteilten Frist überweisen Sie die Pauschale an:
Zahlungsempfänger: Studierendenwerk Essen-DuisburgIBAN und BIC: Diese Angaben finden Sie in Ihrer Reservierungsbestätigung (Seite 2) oder in der Fußzeile unserer Schreiben.
Verwendungszweck: Ihre Mieter-ID. Diese finden Sie in unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Gebühren, die ggf. im Rahmen einer Auslandsüberweisung entstehen können, müssen von Ihnen selbst gezahlt werden. -
Warum muss ich eine Reservierungspauschale zahlen?
Die Reservierungspauschale in Höhe von 850,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.
Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.
Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.
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Was ist die Gastpauschale?
Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.
Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr WestInsofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.
Frag nicht Siri und Alexa, frag uns!
Fehlen dir noch Informationen? Dann schau in unsere FAQ oder wende dich an unser Team der Wohnheimverwaltung.