Wohnen und Corona
Was Sie jetzt wissen müssen!
Das Coronavirus hat den Hochschulalltag auf den Kopf gestellt. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Änderungen und Informationen rund um das Leben im Wohnheim zu Zeiten von COVID-19!
Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund!
Geänderte Hausordnung
Um die schnelle Weiterverbreitung des Coronavirus zu stoppen, müssen wir Alltag und Gewohnheiten umkrempeln, auch im Wohnheim. Aufgrund der steigenden Infektionen gelten aktuell geänderte Hausregeln.
Bitte informieren Sie uns bei einem Corona-Verdacht oder -Befund umgehend per E-Mail: wohnen[@]stw-edu.de
Ansammlungen ab drei Personen sind verboten. Der Empfang von Besuch ist nur auf Ihrem Zimmer gemäß Corona-Schutzverordnung erlaubt.
Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen!
Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske ist bei Anwesenheit von Servicekräften des STUDIERENDENWERKS und in Gemeinschaftsküchen, Fluren, Wasch- und Fahrradkellern verpflichtend.
Mietschutz
Die Bundesregierung hat mit Erlass am 25.03.2020 einen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bis Juni erlassen, die aufgrund der Krise ihre Miete nicht zahlen können.
Per Gesetz wird die Miete jedoch nicht hinfällig. Sie muss im vollen Umfang nachgezahlt werden.
Hinweis: Nach Auslaufen der Sonderregelung zum 01.07.2020 gilt nun wieder das normale Mietrecht!
Studis helfen Studis
Sie möchten zu Corona-Zeiten im Wohnheim helfen oder stehen z.B. unter vorsorglicher Quarantäne und benötigen Unterstützung?
Unsere Tutorinnen und Tutoren in den Wohnheimen vernetzen Studierende unter einander, um sich gegenseitig, z.B. durch den Einkauf von Lebensmitteln, unter die Arme zu greifen.
Interesse? Dann wenden Sie sich per E-Mail an Till Eisert.


E-Mail schreiben
FAQ
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Wo finde ich aktuelle Informationen zum Coronavirus?
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Auch das Robert-Koch-Institut ist als eine gute und zuverlässige Quelle einzustufen.
Aktuelle News rund um die Dienstleistungen des STUDIERENDENWERKS sind unter folgendem Link abrufbar: www.stw-edu.de/coronavirus -
Sind Ein- und Auszüge aktuell noch möglich?
Ja, Umzüge sind im Rahmen der örtlich gültigen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Die aktuellen Regelungen für NRW finden Sie hier: www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus Darüber hinaus sind spezifische Regeln der einzelnen Städte möglich. Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Webseiten.
Interne Umzüge sind im Wohnheim aktuell nicht möglich. -
Wie funktioniert mein Einzug?
Sie erhalten Ihren Schlüssel von Ihrem Hausverwalter. Bitte melden Sie sich ca. 2 Wochen vor Ihrem Einzug telefonisch bei Ihrem Hausverwalter, um einen Termin zu vereinbaren. Treffpunkt für die Schlüsselübergabe ist Ihr zukünftiges Wohnheim.
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Wie funktioniert mein Auszug?
Aufgrund der Pandemie erfolgen die Abnahmen kontaktlos. Das bedeutet: Bei Auszug werfen Sie Ihren Schlüssel entweder in den Briefkasten des Hausverwalters oder deponieren ihn auf Ihrem Schreibtisch. Im Anschluss informieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Ihr Hausverwalter wird dann eine Endabnahme ohne Sie mit Fotoprotokoll vornehmen.
Sie müssen streichen? Wer sein Zimmer streichen muss, der erhält weiterhin Wandfarbe und Equipment von uns gestellt. Kontaktieren Sie Ihren Hausverwalter per E-Mail oder Telefon.
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Ich bin zu einer Quarantäne verpflichtet, wenn ich einreise. Kann ich die Quarantäne im Wohnheim verbringen?
Nein. Sollten Sie aufgrund von Einreisebestimmungen unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie sich für diesen Zeitraum eigenständig um eine Unterkunft kümmern. Da Sie in unseren Wohnheimen in der Regel in Wohn- oder Flurgemeinschaften leben, können wir leider keine Quarantänebedingungen gewährleisten. Ihr Einzug im Wohnheim ist erst nach der Quarantäne möglich.
Die Risikogebiete werden von der Bundesregierung festgelegt und vom Robert Koch Institut veröffentlicht: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
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Kann ich einen negativen Test vorlegen, um eine Quarantäne zu umgehen?
Aufgrund der dynamischen Entwicklung können sich Einreisebestimmungen schnell verändern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Vorgaben:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
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Ich darf nicht in meinen Wohnort einreisen. Kann ich den Mietvertrag stornieren?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Zimmer zu stornieren, wenn Sie Ihr Studium nachweislich pandemiebedingt nicht beginnen können. Für die Stornierung fällt eine Monatsmiete an. Corona-bedingte Stornierungsgründe sind zum Beispiel Ein- oder Ausreiseverbote oder die Absage Ihres Studienprogramms.
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Mein Visum wird nicht rechtzeitig ausgestellt. Kann ich den Vertrag stornieren?
Nein. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob das Visum noch vor Ihrer Einreise ausgestellt werden kann. Mit Unterzeichnung ist der Mietvertrag rechtsbindend und kann nicht aufgrund absehbarer Verzögerungen storniert werden.
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Besteht aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?
Nein, die vertragliche Kündigungsfrist bleibt weiterhin bestehen.
Sie können Ihren Mietvertrag nach Ablauf des ersten Wohnjahres (12 Monate) sowie zum Ablauf jedes darauf folgenden Monats unter Einbehalt einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden. -
Ich kann meine Miete nicht zahlen. Was kann ich nun tun?
Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie aufgrund finanzieller Notlagen vorschnell Ihr Dach über dem Kopf verlieren. Wichtig ist, dass Sie Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter über die Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich per E-Mail in Kenntnis setzen.
Wir finden mit Ihnen eine Lösung! -
Ich habe mein Zimmer gekündigt und möchte nun von der Kündigung zurücktreten. Ist dies möglich?
Ja, dies ist möglich, sofern es noch keine Nachmieterin/keinen Nachmieter für Ihr Zimmer gibt. Bitte schicken Sie eine solche Anfrage per E-Mail unter Angaben Ihrer Miet-ID an Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeiter.
Darauf prüfen wir umgehend, ob eine Verlängerung möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Mietverlängerung oder ein neues Zimmer besteht nicht. -
Ich kann meinen Studierendenausweis nicht aufladen. Wie kann ich waschen?
Eine gute Nachricht für Sie: Bis auf Weiteres können Sie Ihre Wäsche kostenlos im Wohnheim waschen und trocknen.
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Wie kontaktiere ich meine Hausverwalterin/meinen Hausverwalter?
Ihre Hausverwalterin oder Ihr Hausverwalter ist weiterhin per Telefon oder E-Mail zu erreichen. Bitte sehen Sie davon ab, Kolleginnen und Kollegen direkt anzusprechen und tun Sie dies nur im Notfall mit mind. 1,50 m Abstand.
Wir bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme! -
In meiner WG/in meinem Wohnheim gibt es einen Verdacht auf eine Corona-Infektion oder eine –Erkrankung. Wie muss ich mich verhalten?
Informieren Sie in jedem Fall die Wohnheimverwaltung.
Sofern vorliegend, folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Behörden und halten Sie sich an die entsprechenden Quarantäne-Bestimmungen.
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Ich fühle mich krank und bin mir unsicher, ob eine Corona-Infektion vorliegt. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie grippeähnliche Symptome verspüren, wenden Sie sich bitte umgehend per Telefon oder E-Mail an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117).
Auch die örtlichen Gesundheitsämter der Städte Essen, Duisburg und Mülheim haben zentrale Hotlines eingerichtet:
Stadt Essen +49 201 123-8888
Stadt Duisburg +49 203 940049
Stadt Mülheim +49 208 4450
Sollten Sie bei der Abstimmung mit den Behörden, z. B. aufgrund sprachlicher Barrieren, Hilfe benötigen, unterstützen wir gerne! Bei vorsorglicher Quarantäne oder positivem Befund melden Sie dies bitte auch der Wohnheimverwaltung.