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BAföG beantragen

Header zur BAföG-Antragstellung beim Studierendenwerk Essen-Duisburg.

Studienfinanzierung

Mit BAföG sicherst du dir finanzielle Unterstützung – teils Zuschuss, teils zinsfreies Darlehen. Dank der Reform 2024 bekommst du mehr und stellst den Antrag ganz einfach online.

Online-Antrag für BAföG-Finanzierung in Duisburg, mit Formular und Anweisungen zur Antragstellung.
BAföG Digital

Online-Antrag

Alles digital und in einem Portal: Du wirst durch die Angaben geführt und kannst die Bearbeitung jeder­zeit unterbrechen.

Übersicht zur Beantragung von BAföG-Finanzierung in Duisburg.
Was du wissen musst…

Bafög im Überblick

BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich gebraucht für die seit dem Jahr 1971 bestehende staatliche Unterstützung für Studierende, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht ausreichen, um die Ausbildung zu finanzieren.

Hierbei gilt: Eine erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig, meist auch der zweite Bildungsweg und eine daran anschließende Ausbildung.

Die Förderung besteht in der Regel zur einen Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Staatsdarlehen. Die eine Hälfte der Förderung wird dir damit geschenkt, die andere Darlehenshälfte musst du nach dem Studium zurückzahlen, dies jedoch unverzinst.

Wir, das STUDIERENDENWERK, sind mit der Bearbeitung der BAföG-Anträge beauftragt. Alle notwendigen Formulare kannst du bei unserem Amt für Ausbildungsförderung (Reckhammerweg 1, 45141 Essen) einreichen. Die nötigen Formulare findest du online oder vor Ort in unserem BAföG-Amt.

Folgende Kriterien musst du für die Antragstellung erfüllen:

  • Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule (u.a. Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft, unter bestimmten Voraussetzungen haben auch internationale Studierende Anspruch
  • Erstausbildung in Vollzeit bzw. 30-ECT-Punkte pro Semester (Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge werden in der Regel nicht gefördert!)
  • Die Altersgrenze beim BAföG liegt bei Studienbeginn bei 45 Jahren.

Die Bearbeitungszeit deines BAföG-Antrags beträgt in etwa zwei Monate. Daher ist es sinnvoll, deinen Antrag sobald wie möglich und vollständig (!) einzureichen. Insbesondere den Folgeantrag solltest du rechtzeitig stellen, da es zum Semesteranfang aufgrund der Vielzahl an Erstanträgen zu einem Bearbeitungsstau kommen kann. 

Grundsätzlich gibt es keine allgemeinen Ausschlussfristen. Jedoch wird BAföG nicht rückwirkend bewilligt. D.h. wenn du dein Studium im Oktober beginnst und deinen Antrag erst im November einreichst, dann verschenkst du deine BAföG-Förderung für Oktober.

Wer BAföG rechtzeitig und nahtlos erhalten möchte, der sollte seinen Antrag so früh wie möglich (zwei Monate vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.

Für Erstanträge empfehlen wir eine direkte Antragsstellung, nachdem du den Zulassungsbescheid deiner Hochschule erhalten hast.

Falls die Zeit knapp wird, aufgrund von Nachrückverfahren o.ä. kann ein vorläufiger formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt werden.

Die Förderung orientiert sich primär an der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Im Regelfall erhältst du BAföG für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit, bspw. 6 Semester im Bachelor.

Ab dem 4. Fachsemester musst du dem Amt nachweisen, bspw. durch ECTS, dass du in Regelstudienzeit vorankommst, um weiter Geld zu erhalten.

Seit dem Wintersemester 2024/25 kannst du darüber hinaus einmalig ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden, ganz ohne Angabe von Gründen – entweder im Bachelor oder im Master.

Über das Flexibilitätssemester hinaus ist eine Verlängerung nur mit wichtigem Grund möglich:

  • Krankheit oder Behinderung (ärztliches Attest notwendig)
  • Schwangerschaft & Kinderbetreuung (bis zum 14. Lebensjahr des Kindes)
  • Gremienarbeit (z.B. in der Fachschaft oder im AStA)
  • Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung

Außerdem: Du musst als Studierender zu Beginn des Studiums unter 45 Jahre alt sein, um BAföG erhalten zu können.

Wie hoch deine BAföG-Förderung ausfällt, hängt im Wesentlichen von deinem Einkommen und Vermögen sowie von dem Einkommen deiner Eltern und/oder deiner:deines Ehepartner:in aus dem vorletzten Jahr ab.Beispiel: Beginn des Bewilligungszeitraumes 01.04.2026 = Einkommensverhältnisse der Eltern/Ehepartner:in aus dem Kalenderjahr 2024.

Aktuell kannst du max. 992 € pro Monat erhalten.

Pauschale für Studierende SoSe 2026:

Grundbedarf: 475,00 €

Wohnpauschale:

  • Bei den Eltern wohnend: 59,00 €
  • Eigene Wohnung/WG: 380,00 €

Zuschlag KV und PV*: 137,00 €

TOTAL (maximal): 992,00 €

*Diesen Zuschlag bekommst du nur, wenn du dich selbst versicherst (in der Regel ab dem 25. Lebensjahr).

Deinen Antrag kannst du online über das BAföG-Digital-Portal stellen, bei dem du jederzeit pausieren kannst. Dabei kannst du dir jederzeit Unterstützung bei uns holen – entweder per E-Mail, persönlich oder per Telefon während unseren Online-Sprechstunden.

Insbesondere bei deinem Erstantrag oder wenn du dir unsicher bist, empfehlen wir dir, uns um Unterstützung zu bitten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Formulare und Downloads findest du hier.

Der:Die für dich zuständige Betreuer:in findest du weiter unten auf der Website.

Schaue dafür einfach, welche:r Sachbearbeiter:in für deinen Nachnamen zuständig ist. Diese erreichst du per E-Mail oder zu unseren telefonischen/persönlichen Sprechstundenzeiten.

Zwei Sachbearbeiterinnen beraten zu BAföG-Anträgen in Duisburg.
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