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Speisepläne

Studienstart­hilfe

Headergrafik zum Thema BAföG und Studienstarthilfe des Studierendenwerks Essen-Duisburg.

Anfangen leichter gemacht

Studienstarthilfe gibt es für Erstimmatrikulierte unter 25, die im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen bezogen haben. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Studienbeginn gestellt werden.

Der Antrag ist elektronisch über das Portal „BAföG Digital“ zu stellen. Dort findest du auch alle Infos und wer Anspruch auf die Studienstarthilfe hat.

Zwei Sachbearbeiterinnen beraten zu BAföG-Anträgen in Duisburg.
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Wer ist für mich zuständig?

Kontaktinformationen der sozialen Beratung des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
H. Miguel
Sachbearbeiterin
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S. Kasimir
Sachbearbeiterin
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S. Bauer
Sachbearbeiterin
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J. Gerlach
Sachbearbeiterin
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C. Schulte
Sachbearbeiterin
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M. Durmus
Sachbearbeiterin
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A. Winkelhake
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B. Scholz
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N. Mintzas
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H. Aydin
Sachbearbeiterin
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J. Bomm
Sachbearbeiterin
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A. Zeqiri
Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
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Do. 9:00 – 12:00 Uhr

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