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Speisepläne

Unternehmen

Logo des Studierendenwerks Essen-Duisburg mit Bezug auf Dienstleistungen für Studierende.

Über uns

Wir begleiten Studierende während der Studienzeit mit zahlreichen Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Finanzen. Wir unterstützen und beraten bei sozialen Fragestellungen, stehen in herausfordernden Situationen mit Rat und Tat zur Seite und gestalten darüber hinaus kulturelle Angebote.


Wir sind im Ruhrgebiet verwurzelt und unser Handeln ist von den Menschen der Region geprägt – ehrlich, verbindlich und immer auf Augenhöhe.

Wir ermöglichen es den Studierenden, sich voll und ganz ihrem Studium zu widmen.

Organisationsstruktur des Studierendenwerks Essen-Duisburg mit Abteilungen und Verantwortlichkeiten.
Kontakte nach Themen

ORGANISATIONS- STRUKTUR

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studierendenwerks beruht auf dem Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen.

Der Sozialbeitrag ist Teil des Semesterbeitrags, den Studierende pro Semester zahlen.

Der Semesterbeitrag umfasst neben dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk (derzeit 125,00 €) auch die Kosten für ein Semesterticket sowie einen Beitrag für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Durch den Semesterbeitrag können wichtige soziale und kulturelle Dienstleistungen am Campus angeboten werden. Der Semesterbeitrag ist ein Stück studentische Solidarität.


Beitragszweck

Mit dem Semesterticket, bestehend aus VVR- und NRW-Ticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Straßen- und U-Bahn, S- und Regionalbahnen) in NRW nutzen.

Wir als Studierendenwerk betreiben mit Hilfe des Sozialbeitrags Mensen und Cafeterien, bieten rund 2.500 Studierenden mit unseren Wohnheimen ein Zuhause, bearbeiten BAföG-Anträge und bieten Kinderbetreuung wie auch kostenlose soziale und psychologische Beratung an.

Der AStA der jeweiligen Hochschule ist Ihre politische Vertretung am Campus. So gehören z.B. Verhandlungen um das Semesterticket in die Zuständigkeit des AStA. Über die hochschulpolitische Arbeit hinaus wird ein Angebot an Hilfs- und Serviceleistungen wie Rechtsberatung angeboten.


Beitragspflicht

Die Beitragspflicht erstreckt sich auf alle immatrikulierten und auch beurlaubten Studierenden.


Fälligkeit und Zahlung

Die Beiträge sind bei der Immatrikulation/Rückmeldung bei der jeweiligen Hochschule fällig.


Rückerstattung

In bestimmten Fällen, z.B. einem Hochschulwechsel zu Semesterbeginn, kann der Semesterbeitrag unter Einhaltung der Fristen zurückerstattet werden. Bei einer Beurlaubung ist eine Rückerstattung nicht möglich.


Weitere Informationen zum Semesterbeitrag auf den Seiten der Hochschulen

Dipl.-Kfm. Michael Dahlhoff ist Geschäftsführer des STUDIERENDENWERKS.
Axel Trösken ist stellvertretender Geschäftsführer.

Für die aktuelle Zusammensetzung verweisen wir auf den aktuellsten Geschäftsbericht.

Für den Corporate Governance Bericht verweisen wir auf den aktuellsten Geschäftsbericht.

 
Netzwerk
Mitgliedschaften

Der Dachverband der 57 Studenten- und Studierendenwerke ist das Deutsche Studierendenwerk (DSW) mit Sitz in Berlin.

Die zwölf Studierendenwerke in NRW sind zum Zweck der Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie führt den Namen: „Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW“.

Wir sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. vergibt zinslose Darlehen an Studierende in finanziellen Notlagen. Höhe und Dauer des Darlehens richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Kontakt
Ansprechpart­ner:innen
Kontaktinformationen der sozialen Beratung des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR
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