Ohne Moos
nix los

Jobben im Studium

Beim Thema Nebenjob im Studium gibt es einiges zu beachten. Über gesetzliche Regelungen und Vorgaben informiert Sie unsere soziale und psychologische Beratungsstelle.

Hier die wichtigsten Informationen vorab:

Geringfügige Beschäftigung

Die Einkommensgrenze für Minijobs beträgt 520,00 €. Gehen Sie einem Minijob nach, bleiben Sie in der günstigen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung und müssen keine Arbeitslosenversicherung zahlen. Von der Rentenversicherungspflicht können Sie sich nur auf Antrag befreien lassen.

Familienversicherung: Die Familienversicherung über die Eltern besteht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (bis 520,00 €) fort.

BAföG: Es gilt meist ein Freibetrag von 6.251,04 € pro Jahr. Verdienen Sie darüber hinaus, wird der Mehrverdienst auf das BAföG angerechnet.

Steuerfreibetrag: Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.347,00 € + 1.230,00 € Werbungskostenpaschale) bleibt, kann man die gezahlte Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr zurückerhalten.

 

Kurzfristige Beschäftigung

Sie arbeiten längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. In diesem Fall sind Sie - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens - sozialversicherungsfrei. Sie leisten keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Zeitgrenze muss allerdings im Voraus vertraglich festgelegt sein oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein. Mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Beschäftigungen werden bei der Prüfung der Zeitgrenze zusammengerechnet.

Familienversicherung: Die Familienversicherung über die Eltern besteht unabhängig vom Einkommen aus der kurzfristigen Beschäftigung fort, weil es sich nicht um regelmäßige Einkünfte handelt.

BAföG: Auch hier gilt meist der Freibetrag von 6.251,04 € pro Bewilligungszeitraum. Verdienen Sie darüber hinaus, wird der Mehrverdienst auf das BAföG angerechnet.

Steuerfreibetrag: Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.347,00 € + 1.230,00 € Werbungskostenpaschale) bleibt, kann man die gezahlte Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr zurückerhalten.

 

Kombination von Minijobs: Die kurzfristige Beschäftigung kann neben einem 520-Euro-Job (geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungsfrei ausgeführt werden. Die beiden Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet, wenn sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt werden. Zusammen dürfen sie zudem nicht die Grenze von 20h/Woche überschreiten.

Bei einer Werkstudententätigkeit ist die Arbeitszeit ausschlaggebend dafür, ob Sie sozialversicherungsbefreit sind oder selbst Beiträge leisten müssen.

20-Stunden-Regelung: Sie bleiben sozialversicherungsbefreit (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), wenn Sie nicht mehr als 20 Wochenstunden im Semester arbeiten. Bei Beschäftigungen in der vorlesungsfreien Zeit, am Wochenende, in Abend- oder Nachtarbeit können die Arbeitsstunden pro Woche auch über 20 Stunden liegen, allerdings nur maximal 26 Wochen (182 Kalendertage) pro Beschäftigungsjahr.

Familienkrankenversicherung: Die Familienversicherung über die Eltern besteht nur fort bei einem monatlichen Einkommen von maximal 470,00 € (Stand 2023). Da sich dieser Betrag nach einer variablen Bezugsgröße richtet, erfolgt jedes Jahr eine Anpassung der Verdiensthöchstgrenze.

Rentenversicherung: Beiträge zur Rentenversicherung müssen geleistet werden.

BAföG: Hier gilt meist ein Freibetrag von 6.251,04 € pro Bewilligungszeitraum. Verdienen Sie darüber hinaus, wird der Mehrverdienst auf das BAföG angerechnet.

Steuerfreibetrag: Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.347,00 € + 1.230,00 € Werbungskostenpauschale) bleibt, kann man die gezahlte Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr zurückerhalten.

Die Werkstudententätigkeit parallel mit einem Minijob ausüben, ist selbstverständlich möglich. Es gilt die 20-Stunden-Regelung.

Über alle weiteren Details, die bei der Kombination wichtig sind, informiert Sie gerne unser Beratungsteam. Während eines Beratungsgesprächs können wir Ihre individuelle Ausgangssituation bestmöglich berücksichtigen.

Freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeiten können sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Aufschlüsselung der verschiedenen Arbeitssituationen und Auswirkungen ist entsprechend komplex. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an unser Team.

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Bereichsleiter soziale und psychologische Beratung
Harald
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