KfW
Studienkredit

Studieren mit flexibler Förderung

Der KfW-Studienkredit bietet eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung. Er wird unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern gewährt.

Gefördert werden Studierende, die sich in einem Erst- oder Zweitstudium, in einem postgradualem Studium (Master-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium) oder in einem Promotionsstudium befinden.

 

Vor Abschluss eines solchen Kredites sollten Sie sich bei uns ausführlich beraten lassen.

Oftmals lassen sich im Gespräch kostengünstigere Alternativen finden (z. B. BAföG, Daka).

Antragsberechtigt sind volljährige Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West, die vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend maximal im zehnten Semester studieren und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörige mit Wohn­sitz in Deutschland,
  • EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutsch­land aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige (gleich welcher Staats­bürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse.

 

Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen nach Wunsch zwischen 100 und 650 €. Die Dauer der Förderung liegt bei einem Erst- und Zweitstudium je nach Alter bei maximal 14 Semestern.

Immer bis zum 15.03. oder 15.09. können Sie den monatlichen Auszahlungsbetrag an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen.

Der Zinssatz ist variabel und wird immer zum 01.04. und 01.10. für jeweils ein halbes Jahr fest­gelegt.

Die geltenden Zinssätze finden Sie unter www.kfw.de.

Die Rückzahlung des Kredites erfolgt spätestens 23 Monate (18 Monate Karenzzeit) nach der letzten Auszahlung in monatlichen Raten. Im Zeitraum von maximal 25 Jahren nach Ende Ihres Bezugs müssen Sie die Rückzahlung abgeschlossen haben.

In finanziell schwierigen Phasen haben Sie die Möglichkeit, jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres die Rückzahlungsbeträge auf das Minimum von 20 Euro zu reduzieren - wenn der Kredit damit trotzdem in höchstens 25 Jahren getilgt ist.

Beratung vor Antragsstellung
Unsere dringende Empfehlung: Bitte lassen Sie sich von unserem Beratungsteam zunächst zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten beraten.

Ihre Entscheidung ist bereits gefallen?
Wenn Sie sich sicher sind, dass der KfW-Studienkredit die richtige Option für Sie ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Termin vereinbaren
Bitte wenden Sie sich im ersten Schritt an Frau Bauer, um die Antragstellung zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren. Kontakdaten und Sprechzeiten finden Sie am Ende dieser Seite.

Schritt 2: Unterlagen vorbereiten
Unter www.kfw.de/studienkredit steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der von Ihnen eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie zum Termin mitbringen.

Neben dem ausgedruckten Vertragsangebot benötigen Sie noch folgende Unterlagen zur Antragsstellung:

  • eine gültige Immatrikulationsbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn
  • ein amtlich beglaubigtes Ausweisdokument, aus dem Ihre Postanschrift hervorgeht; internationale Studierende benötigen zusätzlich noch eine Aufenthaltsbescheinigung sowie eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 12 Monate ist
  • Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung (z. B. durch Vorlage der Bankkarte)
     
  • ggf. einen Leistungsnachweis, der in fortgeschrittenen Studienphasen vorgelegt werden muss
  • ggf. bei einem Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder einer Promotion das Formular "Nachweis akademischer Abschluss"

Wenn Sie den Antrag vollständig mit allen Unterlagen bis zum 15. eines Monats gestellt haben, ist mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. drei Wochen zu rechnen. Bei Rückfragen kann sich die Auszahlung verzögern.

Beratungszeiten

Vor-Ort-Beratung

Unter gewissen Voraussetzungen beraten wir Sie in unserem Verwaltungsgebäude in Essen:
Details und Terminvereinbarung

Telefonsprechstunde

Do 10:00 - 13:00 Uhr

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S.
Bauer
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+49 201 82010-512
E-Mail
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S. Bauer

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+49 201 82010-512
Raum: 1.06
Reckhammerweg 1
45141 Essen

KfW-Sprechstunde

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Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten: www.stw-edu.de/datenschutz