BAföG wird dir in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden. Etwa zwei Monate vor Ende deines Bewilligungszeitraums solltest du einen BAföG-Folgeantrag stellen, damit keine Förderungslücken entstehen.
Formblatt 1, alternativ Formblatt 9*
Formblatt 3
Einkommenserklärung deiner Eltern und deiner:deines Ehepartner:in
Nachweis: Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei Jahren
Formblatt 5
Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester
Nachweis über eigene Wohnung
Vorlage einer Meldebescheinigung oder Mietvertrag
*Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Zuständigkeit des BAföG-Amts hat sich nicht geändert.
- Zwischen Folgeantrag und deiner vorherigen Förderung liegt keine zeitliche Lücke.
- Dein Vermögen und deine Einkünfte sind gleich geblieben. Eine Erhöhung deines Vermögens ist legitim, wenn du den Freibetrag von 15.000,00 € (bis 30 Jahre) bzw. 45.000,00 € (ab 30 Jahre) nicht überschreitest.