Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum Miete zahlen. Ein Aufschub des Mietverhältnisses um Wochen oder Monate ist nicht möglich.
Zum Vertragsabschluss benötigen wir in erster Linie eine Kopie der ersten Seite Ihres Personalausweises oder Ihres Passes. Ihr Visum/ Ihren Aufenthaltstitel reichen Sie bitte unmitelbar nach Einreise ein.
Sobald Ihnen dieses Dokument vorliegt, laden Sie es bitte im Onlineportal hoch.
Hinweis: Sollte der Fall eintreten, dass Sie kein Visum erhalten und Sie Ihr Studium in Deutschland nicht aufnehmen können, ist der mit uns geschlossene Mietvertrag rechtsgültig. Sie können diesen nur zu den im Vertrag konstatierten Fristen kündigen.
Sie haben zwei Optionen. Zum einen besteht die Möglichkeit, die Kaution in Raten zu zahlen oder zum anderen kann jemand für Sie bürgen. Die Pauschale muss in jedem Fall gezahlt werden, da Sie unserseits als Sicherung dient.
Ja, dies ist kein Problem. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Verwendungszweck Ihre Mieter-ID und Vor- und Nachnamen angeben. Ihre Mieter-ID finden Sie immer im Briefkopf in unseren Schreiben.
Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.
Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.
Selbstverständlich! Gäste* haben die Möglichkeit, einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abzuschließen. Wichtig zu wissen: Bewerbungen von Gästen werden nachrangig berücksichtigt.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:
Vertragslaufzeit | Zuschlag pro Monat |
1 Monat | 60,00 € |
2 Monate | 50,00 € |
3 Monate | 40,00 € |
4 Monate | 30,00 € |
5 Monate | 20,00 € |
ab 6 Monaten | / |
Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.
Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).
*Als Gäste bezeichnen wir Studis von anderen Hochschulen als der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West.
Nein. In der Regel können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher Sie sich bei uns melden, desto größer ist Ihre Chance.
Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04 oder 01.09./01.10 eines Jahres.
Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.
Die Reservierungspauschale in Höhe von 850,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.
Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.
Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.
Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Doch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.
Sie selbst können aber in Eigenregie unsere Häuser besichtigen und sich im Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer ansehen.
In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.
Ausnahme: Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.
Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West
Insofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.
Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum Miete zahlen. Ein Aufschub des Mietverhältnisses um Wochen oder Monate ist nicht möglich.
Nach Erhalt des Mietvertrages müssen Sie die erste Miete unter Angaben Ihrer Mieter-ID auf das Konto des STUDIERENDENWERKS überweisen. Die Bankdaten sind identisch gemäß der Reservierungspauschale.
Alle weiteren Mieten zahlen Sie bequem per Einzugsermächtigung. Das nötige Formular zum Ausfüllen finden Sie hier. Die Abbuchungen erfolgen in der Regel bis zum 3. Werktag eines Monats.
Hinweis für Studierende aus dem Ausland
Nach Ihrer Ankunft am Hochschulstandort sollten Sie dann gleich ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen, da wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat einziehen (Formular finden Sie hier.) Die Miete wird dann automatisch zum dritten Werktag eines Monats von uns eingezogen.
Die Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer deutschen Bank oder von einem Konto aus dem EU-Ausland möglich (sofern das Land den Euro als offizielle Währung hat).
Am Tag Ihres Einzuges erhalten Sie Ihren Schlüssel von der zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter. Vereinbaren Sie dazu zwei Wochen vorab telefonisch einen Termin.
Einzüge sind in der Regel ab dem dritten Werktag des Monats (Mo –Fr) nach telefonischer Absprache mit der Hausverwalterin oder dem Hauverwalter möglich. Beginnt Ihr Mietvertrag an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst danach möglich.
Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein und keine Arbeiten mehr durchgeführt werden müssen, wäre der Einzug gegebenenfalls auch schon etwas früher möglich. Ein Einzug vor Monatsbeginn ist jedoch leider nicht möglich.
Viele unserer Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, einem Kleiderschrank, Regalen, einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl. In einigen Zimmern haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Möbel mitzubringen. Inventar wie Geschirr, Bettwäsche oder ähnliches wird nicht von uns gestellt.
Genaue Auskünfte über die Ausstattung einzelner Wohnheime finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Wohnanlagen und/oder geben Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohnheimverwaltung.
Bei Anmietung haben Sie die Möglichkeit, einen Umzugsantrag für einen Wechsel in ein bestimmtes Wohnheim zu stellen. Die Vergabe erfolgt dann über eine Warteliste. Sprechen Sie hierzu Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer in der Wohnheimverwaltung an.
Innerhalb von sieben Tagen nach Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt ummelden. Internationale Studierende müssen sich bei der jeweiligen Ausländerbehörde anmelden. Dabei müssen Sie sich entscheiden, ob Ihr Wohnheimplatz Ihr Erst- oder Zweitwohnsitz ist.
Jeder Bewohner, der keine Förderung nach dem BAföG erhält, ist verpflichtet Radio-, Fernsehgeräte sowie rundfunkfähige Computer beim ARD ZDF Beitragsservice anzumelden. Der Betrieb dieser Geräte ist kostenpflichtig. Weitere Information hierzu erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Beitragsservices.
Wer BAföG bezieht, kann sich von der Gebühr befreien lassen.
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat entrichten muss. Dabei ist unerheblich, wie viele Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden sind (inklusive der Radios in privaten PKW) und wie viele Personen im Haushalt leben. Es ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten.
Ist neben dem Erstwohnsitz noch ein Zweitwohnsitz angemeldet, muss für beide Wohnungen bezahlt werden.
Anmeldung oder Abmeldung der Rundfunkgebühren bzw. weitere Informationen: www.rundfunkbeitrag.de
Informationen speziell für Studierende: www.rundfunkbeitrag.de/studierende
Folgende Personengruppen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen einen Drittelbetrag von monatlich 5,83 €:
Es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiaten oder Studierende in Austauschprogrammen (z. B. Erasmus).
Im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt sind die Kosten für Strom*, Wasser, Heizung und Internetanschluss in den meisten Fällen im Mietpreis enthalten. Nachzahlungen sind für unsere Mieterinnen und Mieter ausgeschlossen.
*Seit dem Jahr 2022 beziehen wir in unseren Wohnheimen Ökostrom.
Zum einen haben viele unserer Häuser integrierte Gemeinschaftsräume, in den Studierende gemeinsam Lernen und sich austauschen können. Und zum anderen organisieren unsere Wohnheimtutoren regelmäßig Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten. Dazu zählen z.B. Spiele-, Koch- oder Länderabende wie Ausflüge auf den Aachener Weihnachtsmarkt.
Darüber hinaus bietet unser Sprachcafé, das Café-Lingua, am Campus Essen, Duisburg und Folkwang die Gelegenheit sich mit Studierenden aus der ganzen Welt zu vernetzen.
Internet: Per Mail erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten für Ihren Internetzugang. Sie können das Internet entweder mittels Lan-Kabel oder WLAN-Router beziehen – allerdings werden weder der Router noch das Lan-Kabel von uns gestellt.
TV: Die Kosten für einen TV-Anschluss sind im Allgemeinen in Ihren Mietkosten enthalten. Daher müssen Sie nichts weiter tun, als Ihr Gerät mit einem entsprechenden Kabel anzuschließen. Ein solches Kabel gehört nicht zum Inventar und muss von Ihnen selber angeschafft werden.
Telefon: Ein Telefonanschluss ist in vielen unserer Wohnheime vorhanden, doch müssen Sie eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl treffen und sich das entsprechende Equipment besorgen.
Bei Problemen mit dem Internet ist der Provider "Gigaspeedsurfer" Ihre erste Anlaufstelle. Er sorgt im Auftrag von uns für eine stabile Netzversorgung und hilft bei Netz-Problemen.
Gigaspeedsurfer Netz Essen/Duisburg
Ein Projekt der:
Faron Service Ltd.
Economiestraat 39 BU 37
NL-6433 KC Hoensbroek
Eine Hotline des Providers steht Ihnen rund um die Uhr unter der Rufnummer +49 228 286283430 zur Verfügung (Telefoncomputer).
Technischer Support
Gigaspeedsurfer Netz Essen/Duisburg
Sprechzeiten
Mo und Do 13:00 – 14:00 Uhr
+49 228 286283430
www.gigaspeedsurfer.de/dokuwiki
Grundsätzlich bitten wir unsere Mieterinnen und Mieter, die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küchen, Bäder) auf den Fluren, immer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Böden werden durch uns gereinigt, für die Sauberkeit des Mobiliars sind Sie eigenverantwortlich zuständig.
In den Wohngemeinschaften sind Sie als Mieterin oder Mieter selbst für das Putzen verantwortlich.
In fast jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Wäschetrockner. Die Kosten liegen zurzeit bei ca. 1,50 € bis 2,60 € pro Wasch- und Trockenvorgang.
Auf den Außengeländen unserer Wohnheime finden Sie ausreichend Platz für Ihr Auto oder Motorrad. Teilweise können entsprechende Stellplätze kostengünstig angemietet werden.
Nein, in unseren Wohnheimen ist ein Haustier nicht gestattet.
Nein. Wir empfehlen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Meist ist eine Versicherung über die Eltern kostengünstig möglich.
Bitte denken Sie daran, dass ein Schlüsselverlust zu erheblichen Kosten führen kann. Deshalb sollten Sie mit der Versicherung klären, ob ein Schlüsselverlust mitversichert ist.
Eine Unter- bzw. Zwischenmiete ist nur in Ausnahmefällen (Auslands- oder Praxissemester) nach vorheriger Genehmigung durch die Wohnheimverwaltung erlaubt.
Als Untermieterin oder Untermieter kommen nur ordentlich eingeschriebene Studierende in Frage. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer.
Hinweis: Das Untervermieten der Räume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Auch die Aufnahme von Familienangehörigen ist nicht erlaubt.
Teilen Sie Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter Ihren konkreten Umzugswunsch per E-Mail mit. Wir führen interne Umzugslisten, in die wir Sie gerne eintragen.
Die Wartezeit kann je nach Wunsch einige Monate dauern. Unsere Wohnheimverwaltung meldet sich unaufgefordert bei Ihnen, wenn Ihr Wunschzimmer zur Verfügung steht. Für einen solchen Umzug fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € an.
Ihre Kündigung muss immer schriftlich und auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per Mail oder Fax ist nicht rechtsgültig.
Einen Kündigungsvordruck, den Sie nutzen können, finden Sie hier.
Das Schreiben können Sie uns per Post zusenden oder persönlich bei uns abgegeben.
Sie können Ihren Mietvertrag nach Ablauf des ersten Wohnjahres (12 Monate) sowie zum Ablauf jedes darauf folgenden Monats unter Einbehalt einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden.
In folgenden Ausnahmefällen kann das Mietverhältnis auch im ersten Wohnjahr vorzeitig beendet werden: Bei einer Exmatrikulation aufgrund
In diesen Fällen wird eine Sonderkündigung zum Ablauf des Folgemonats „nach Wirksamkeit“ (exmatrikuliert zum) anerkannt, sofern die Exmatrikulationsbescheinigung spätestens innerhalb des Wirksamkeitsmonats bzw. spätestens am dritten Werktag des Folgemonats eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Exmatrikulation und/oder Zwangsexmatrikulation nicht unter das Recht zur Sonderkündigung fällt.
Vereinbaren Sie bitte ca. 14 Tage vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter. Räumen Sie Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß den allg. Mietbedingungen bis zum Auszugstermin leer, sodass die Hausverwalterin oder der Hausverwalter mit Ihnen die Abnahme des Zimmers bzw. der Wohnung durchführen kann.
Sollten Sie an diesem Tag persönlich verhindert sein, kann die Übergabe durch einen Dritten erfolgen. Dieses ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.
Die Rückgabe Ihres Zimmers muss persönlich durchgeführt werden. Erfolgt der Einwurf Ihres Schlüssels in den Briefkasten der Hausverwalterin/ des Hausverwalters, gehen alle im Anschluss festgestellten Mängel zu Ihren Lasten.
Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, etwa acht Wochen nach offiziellem Mietende auf ein von Ihnen zu benennendes Konto zurück.
Hinweis: Mieterinnen und Mieter des Wohnheims in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim erhalten ihre Kaution frühestens zehn Wochen nach Mietende zurück.
Mieterinnen und Mieter, die bereits in einer unserer Wohnanlage gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer beim Auszug nicht überschritten wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.