Über uns

Wir begleiten Studierende während der Studienzeit mit zahlreichen Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Finanzen. Wir unterstützen und beraten bei sozialen Fragestellungen, stehen in herausfordernden Situationen mit Rat und Tat zur Seite und gestalten darüber hinaus kulturelle Angebote.

Wir sind im Ruhrgebiet verwurzelt und unser Handeln ist von den Menschen der Region geprägt - ehrlich, verbindlich und immer auf Augenhöhe.

Wir ermöglichen es den Studierenden, sich voll und ganz ihrem Studium zu widmen.

Wir betreuen Studierende dieser Hochschulen:

Organisationsstruktur

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studierendenwerks beruht auf dem Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen.

Satzung Studierendenwerk Essen-Duisburg

Der Sozialbeitrag ist Teil des Semesterbeitrags, den Studierende pro Semester zahlen.

Der Semesterbeitrag umfasst neben dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk (derzeit 110,00 €) auch die Kosten für ein Semesterticket sowie einen Beitrag für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Durch den Semesterbeitrag können wichtige soziale und kulturelle Dienstleistungen am Campus angeboten werden. Der Semesterbeitrag ist ein Stück studentische Solidarität.

Beitragszweck

Mit dem Semesterticket, bestehend aus VVR- und NRW-Ticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Straßen- und U-Bahn, S- und Regionalbahnen) in NRW nutzen.

Wir als Studierendenwerk betreiben mit Hilfe des Sozialbeitrags Mensen und Cafeterien, bieten rund 2.500 Studierenden mit unseren Wohnheimen ein Zuhause, bearbeiten BAföG-Anträge und bieten Kinderbetreuung wie auch kostenlose soziale und psychologische Beratung an.

Der AStA der jeweiligen Hochschule ist Ihre politische Vertretung am Campus. So gehören z.B. Verhandlungen um das Semesterticket in die Zuständigkeit des AStA. Über die hochschulpolitische Arbeit hinaus wird ein Angebot an Hilfs- und Serviceleistungen wie Rechtsberatung angeboten.

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht erstreckt sich auf alle immatrikulierten und auch beurlaubten Studierenden.

Fälligkeit und Zahlung

Die Beiträge sind bei der Immatrikulation/Rückmeldung bei der jeweiligen Hochschule fällig.

Rückerstattung

In bestimmten Fällen, z.B. einem Hochschulwechsel zu Semesterbeginn, kann der Semesterbeitrag unter Einhaltung der Fristen zurückerstattet werden. Bei einer Beurlaubung ist eine Rückerstattung nicht möglich.

Weitere Informationen zum Semesterbeitrag auf den Seiten der Hochschulen

Organe

Dipl.-Kfm. Michael Dahlhoff ist Geschäftsführer des STUDIERENDENWERKS.
Axel Trösken ist stellvertretender Geschäftsführer.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden alle zwei Jahre vom Rektorat, Senat, Studierendenparlament und von der Personalversammlung gewählt.

Der Verwaltungsrat setzt sich - bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode am 31.03.2025 - zusammen aus:

Vier Studierenden von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des STUDIERENDENWERKS:

  • Pascal Winter, Universität Duisburg-Essen (Vorsitzender)
  • Frauke Pohlschmidt, Universität Duisburg-Essen
  • Lars Hohendahl, Hochschule Ruhr West
  • Cora Liebscher, Folkwang Universität der Künste

Einem anderen Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des STUDIERENDENWERKS:

  • Vera Timmerberg, Folkwang Universität der Künste (stellv. Vorsitzende)

Zwei Bediensteten des STUDIERENDENWERKS:

  • Christine Albrecht
  • Andreas Beuchel  

Einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet

  • Marten Dahlhaus

Einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des STUDIERENDENWERKS:

  • Dipl.-Kfm. Jens Andreas Meinen, Kanzler der Universität Duisburg-Essen

Aufgaben des Verwaltungsrates

  • Erlass und Änderung der Satzung,
  • Erlass und Änderung der Beitragsordnung,
  • Vorschlag an das Ministerium für Wissenschaft und Forschung für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • Regelung des Dienstverhältnisses der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • Erlass und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des STUDIERENDENWERKSund die Überwachung ihrer Einhaltung
  • Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht
  • Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers aufgrund des Prüfberichts der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers
  • Bestimmung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers
  • Entscheidung über alle sonstigen Angelegenheiten des STUDIERENDENWERKS, soweit es sich nicht um die Leitung und Geschäftsführung des STUDIERENDENWERKS handelt.

Mitgliedschaften

Der Dachverband der 57 Studenten- und Studierendenwerke ist das Deutsche Studierendenwerk (DSW) mit Sitz in Berlin.

Die zwölf Studierendenwerke in NRW sind zum Zweck der Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie führt den Namen: „Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW“.

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. vergibt zinslose Darlehen an Studierende in finanziellen Notlagen. Höhe und Dauer des Darlehens richten sich nach dem individuellen Bedarf.