Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Jetzt fehlt Ihnen nur noch die richtige Bleibe, damit Sie voll und ganz im Studium durchstarten können. Wir bieten in Essen, Duisburg und Mülheim über 2.500 Wohnheimplätze in 19 Wohnheimen an. Alle Wohnanlagen liegen in Hochschulnähe am Campus oder sind gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Wohnen mit All-Inclusive-Paket
Unsere Mieterinnen und Mieter können sich über ein „All-Inclusive-Paket“ freuen.
Im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt sind die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Internet in der Regel bereits im Mietpreis enthalten – Nachzahlungen sind ausgeschlossen. Unsere Warmmieten liegen zwischen 240 € und 450 €.
Im Angebot sind drei verschiedene Wohnformen: Zimmer in einer Wohngemeinschaft, Zimmer am Flur mit Gemeinschaftsküche und –bad oder Einzelapartment mit Kochnische und Bad.
Auch haben wir spezielle Angebote für Alleinerziehende oder Paare mit Kind/ern und behindertengerechten Wohnraum.
Unsere Vorteile
Für das Bewerbungsverfahren benötigen Sie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Zulassungsbescheid der Universität oder Hochschule. Bei zulassungsfreien Studiengängen benötigen wir eine Bestätigung der Universität.
Programmstudierende müssen Ihre Programmbestätigung beifügen.
Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und geben Sie den gewünschten Wohnort sowie den gewünschten Einzugstermin (immer nur der 1. eines Monats möglich) an. Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Sendebestätigung per E-Mail sowie weitere Informationen.
Hinweis: Sie können sich auch für mehrere Standorte bewerben. Melden Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten an und legen Sie mit Ihrem bereits vorhandenen Profil eine weitere Bewerbung an.
Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot und Ihre persönlichen Authentifizierungsdaten.
Führen Sie die Authentifizierung durch das Hochladen Ihres Personalausweises / Passes im Online-Portal durch und nehmen Sie das Zimmerangebot durch die Überweisung der Reservierungspauschale an. Diese Pauschale wird zu Mietbeginn als Kaution verbucht.
Bitte beachten Sie die angegebene Frist. Nach Ablauf der Frist ist das Angebot nicht mehr einsehbar.
Nach Annahme des Angebots erhalten Sie von uns weitere Informationen per E-Mail. Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.
Bitte senden Sie innerhalb der genannten Frist alle benötigten Unterlagen und den unterzeichneten Mietvertrag per Post an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter.
Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.
Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.
Selbstverständlich! Gäste* haben die Möglichkeit, einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abzuschließen. Wichtig zu wissen: Bewerbungen von Gästen werden nachrangig berücksichtigt.
Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:
Vertragslaufzeit | Zuschlag pro Monat |
1 Monat | 60,00 € |
2 Monate | 50,00 € |
3 Monate | 40,00 € |
4 Monate | 30,00 € |
5 Monate | 20,00 € |
ab 6 Monaten | / |
Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.
Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).
*Als Gäste bezeichnen wir Studis von anderen Hochschulen als der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West.
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung erhalten haben, können Sie sich auf unserem Online-Portal für ein Zimmer bewerben. Eine Anleitung für die einzelnen Schritte finden Sie hier. Bei zulassungsfreien Studiengängen benötigen wir eine Bestätigung der Hochschule.
Eine Bewerbung ohne gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Zulassungsbescheid der Hochschule ist leider nicht möglich.
Ja, Sie können sich auch für mehrere Standorte bewerben. Hierzu müssen Sie sich lediglich mit Ihren Nutzerdaten im Onlineportal anmelden und eine neue Bewerbung mit Ihrem bereits vorhandenen Profil anlegen.
Nein. In der Regel können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher Sie sich bei uns melden, desto größer ist Ihre Chance.
Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04 oder 01.09./01.10 eines Jahres.
Die Bewerbungen werden nach Eingang bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass wir keine wohnheimbezogenen Wartelisten führen. Je eher Sie sich bei uns online bewerben, desto größer ist Ihre Chance auf Ihren Wunschwohnheimplatz.
Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.
Sobald ein Zimmer frei ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie hier.
Hinweis: Ihre Bewerbung wird ab Antragstellung zwölf Monate lang gespeichert. Sollten Sie die Bewerbung in diesem Zeitraum nicht mehr aktualisieren, wird diese im Anschluss gelöscht und es ist eine Neubewerbung notwendig.
Die Reservierungspauschale in Höhe von 850,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.
Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.
Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.
Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Doch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.
Sie selbst können aber in Eigenregie unsere Häuser besichtigen und sich im Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer ansehen.
In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.
Ausnahme: Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.
Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West
Insofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.
Kommen Sie einfach auf uns zu!
Sprechzeiten und Kontakdaten