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Speisepläne

Für Gäste

Headerbild für die Wohnangebote des Studierendenwerks Essen-Duisburg mit Informationen zu Gastwohnungen.

Zu Besuch

Für Gastwissenschaftler:innen und Dozierende bieten wir möblierte, voll ausgestattete Apartments in Essen an – mit Küche, LAN und Gemein­schafts­waschraum. Du kannst monatsweise mieten, maximal für ein Jahr. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Fülle einfach das Anmeldeformular aus. Bei Fragen helfen wir dir gerne weiter.

Gästehaus in Essen mit einladendem Eingangsbereich und gepflegtem Außenbereich.

Essen

Gästehaus
Reckhammerweg 3

Einzelappartment, Doppelappartment

000,00 – 000,00 €

Ablauf der Anmietung von Wohnraum für Gäste beim Studierendenwerk Essen-Duisburg.
Ablauf der Anmietung

Überblick für Gäste & Institute

Ob durch Gäste selbst oder über ein Institut – die Anmietung läuft ähnlich ab. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte und Unterschiede auf einen Blick.

Für die Anmietung füllen Sie bitte das Anmeldeformular auf unserer Website aus und versenden es per E-Mail an uns.

Sofern ein Apartment im gewünschten Zeitraum frei ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail.

Zur verbindlichen Reservierung sind folgende Zahlungen erforderlich:

  • Miete für den ersten Monat (500,00 € Einzelapartment / 750,00 € Doppelapartment)
  • Kaution (500,00 € Einzelapartment / 750,00 € Doppelapartment)

Hinweis: Die Stornierung ist gegen eine Gebühr in Höhe von 100,00 € bis zu einem Monat vor Mietbeginn möglich.

Nach der eingegangenen Miet- und Kautionszahlung senden wir Ihnen den Mietvertrag per Mail zu. Der Mietvertrag muss von Ihnen ausgedruckt und im grauen Feld unterschrieben werden.

Den unterzeichneten Vertrag im Original senden Sie per Post an:

Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR
Reckhammerweg 1
45141 Essen
Deutschland

Nachdem wir den unterschriebenen Mietvertrag erhalten haben, schicken wir Ihnen folgende Unterlagen per Post zu:

  • Mietvertrag (von beiden Vertragsparteien unterzeichnet)
  • Den Ablaufplan und die Zugangsdaten für die Schlüsselübergabe
  • Die Einzugsermächtigung als Blanko-Formular (bitte Frist im Anschreiben beachten)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Die Gästemappe mit allen wichtigen Information rund um das Gästehaus

Das zugestellte Einzugsermächtigungsformular muss mit Angabe der IBAN, BIC und SWIFT per Mail (PDF) fristgerecht laut Anschreiben an die Wohnheimverwaltung zurückgesendet werden.

Vertragsgrundlage ist, dass die Miete von einem Konto abgebucht werden kann, das an das SEPA-Lastschriftverfahren angebunden ist. Anfallende Gebühren für Überweisungen, Rücklastschriften o.ä. müssen von Ihnen gezahlt werden.

Sollte es Schwierigkeiten mit der Abbuchung von einem ausländischen Konto geben, muss ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnet werden. Für nicht EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt generell, dass ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnet werden muss.

Zur Eröffnung eines Kontos wird in der Regel folgendes benötigt:

Die Ein- und Auszüge werden von dem oder von der für das Gästehaus zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter organisiert. Für den Einzug wird der Apartmentschlüssel in einem Schlüsseltresor deponiert, so dass Sie unabhängig von der Arbeitszeit der Hausverwalterin/ des Hausverwalters einziehen können. Die Zugangsdaten für den Tresor erhalten Sie einige Tage vor Mietbeginn per E-Mail.

Der Auszug inkl. Abnahme der Wohnung wird persönlich von der zuständigen Hausverwalterin oder dem zuständigen Hausverwalter vorgenommen. Dazu muss Ihre Hausverwalterin oder Ihr Hausverwalter direkt von Ihnen kontaktiert werden. Die Kontaktdaten können Sie unserer Website entnehmen.

Meldepflicht bei längerem Aufenthalt

Für alle, die länger als 90 Tage in Essen oder Duisburg wohnen:

Benötigte Unterlagen:

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Kontaktinformationen der sozialen Beratung des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
Boryana Maksimova
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