Nutzungs­bedingungen

Für Film-, Audio- und Fotoaufnahmen

  1. Interessenwahrung des Studierendenwerks Essen-Duisburg
    1.1 Film-, Audio- und Fotoaufnahmen auf dem Gelände und/oder in den Gebäuden des Studierendenwerk Essen-Duisburg bedürfen einer Genehmigung durch die Unternehmenskommunikation des Studierendenwerks Essen-Duisburg.
    1.2 Das operative Tagesgeschäft sowie Dritte, die sich auf dem Gelände des Studierendenwerks Essen-Duisburg aufhalten, dürfen durch die Aufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
    1.3 Bei der Verwendung von Bildvorlagen ist für jede einzelne Abbildung der genaue Herkunftsnachweis und Urhebervermerk erforderlich; bei Film- und Audioaufnahmen ist analog zu verfahren. Folgende Herkunftsnachweise und Urhebervermerke müssen erfolgen:
    a) Herkunftsnachweis: Studierendenwerk Essen-Duisburg
    b) Bildunterschrift bzw. Abspann – abhängig vom Drehort/Motiv
     
  2. Durchführung der Aufnahmen
    2.1 Zur Betreuung der Dreh- und Fotoaufnahmen wird nach Verfügbarkeit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Studierendenwerks Essen-Duisburg beauftragt. Durch diese/n erfolgt eine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten des Aufnahmemotivs.
    2.2 Den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist im Interesse der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gebäude unbedingt Folge zu leisten.
    2.3 Die Erteilung einer Dreh- und Fotogenehmigung erfolgt auf der Grundlage konkreter Terminvereinbarungen und unter Vorlage eines Konzeptes für die vorgesehene Publikation.
     
  3. Haftung
    3.1 Der/die Antragsteller/in bzw. Vertragsnehmer/in haftet für Schäden, die im Zusammenhang oder als Folge der Aufnahmen entstehen, wobei sich der/die Vertragsnehmer/in das Verhalten seiner/ihrer Mitarbeiter/innen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss. Gegebenenfalls hat der/die Vertragsnehmer/in eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
    3.2 Das Studierendenwerk Essen-Duisburg übernimmt keine Haftung für mögliche Behinderungen der Aufnahmearbeiten durch Baumaßnahmen oder Veranstaltungen. Der/die Vertragsnehmer/in stellt das Studierendenwerk Essen-Duisburg von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die gegen sie im Zusammenhang mit der Aufnahmetätigkeit geltend gemacht werden.
     
  4. Rechte Dritter
    4.1 Die Rechte Dritter im Zusammenhang mit den beantragten Film-, Audio- und Fotoaufnahmen bleiben unberührt. Die Aufnahme(n) unbeteiligter Personen (z.B. Studierende oder Beschäftigte) ist grundsätzlich ohne deren Einwilligung nicht gestattet. Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber sorgt für die Wahrung der Rechte Dritter am eigenen Bild.
     
  5. Verwertungsrechte
    5.1 Die Aufnahmen sind nur für den angegebenen Zweck und nur zur einmaligen Veröffentlichung freigegeben. Weitere Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
    5.2 Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit dem Studierendenwerk Essen-Duisburg.
    5.3 Von der Veröffentlichung sind zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos an das Studierendenwerk Essen-Duisburg zu senden.
     
  6. Widerrufsrecht
    6.1 Das Studierendenwerk Essen-Duisburg kann die Genehmigung von Film-, Audio- und Fotoaufnahmen widerrufen, wenn der/die Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber/in gegen eine der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten und Rechte verstößt.