Grundsätzlich gibt es keine allgemeinen Ausschlussfristen. Jedoch wird BAföG nicht rückwirkend bewilligt. D.h. wenn Sie Ihr Studium im Oktober beginnen und Ihren Antrag erst im November einreichen, dann verschenken Sie Ihre BAföG-Förderung für Oktober.
Wer BAföG rechtzeitig und nahtlos erhalten möchte, der sollte seinen Antrag so früh wie möglich (zwei Monate vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
Für Erstanträge empfehlen wir eine direkte Antragsstellung, nachdem Sie den Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule erhalten haben.
Falls die Zeit knapp wird, aufgrund von Nachrückverfahren o.ä., kann ein vorläufiger formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt werden.