FAQ zur Mietanpassung

Ergänzung: 16.02.2023: Keine Mietsenkung möglich

Als wir die Mietanpassung im letzten Jahr (2022) beschlossen haben, geschah das aufgrund der stark steigenden Energiepreise. Heute wissen wir, dass sich die Prognosen zu den Kostensteigerungen nicht in dem Ausmaß erfüllt haben. Das ist die gute Nachricht.

Die schlechte allerdings ist: Aufgrund der vorherrschenden Inflation und der Preissteigerungen in vielen Bereichen – vor allem bei Sach- und Personalkosten – stehen wir vor neuen Herausforderungen.

Für uns als STUDIERENDENWERK bleibt die Lage angespannt. Daher gibt es keinen finanziellen Spielraum, der eine Mietpreissenkung ermöglicht. Es tut uns leid, dass wir keine erfreulicheren Neuigkeiten verkünden können.

 

Stand: September 2022

  • Wie stark werden die Mieten erhöht?

    Die jeweiligen Mietbeträge werden sich um jeweils 35,00 €/Monat erhöhen.

    Erhöhung der Nebenkosten
    Bei der Anpassung handelt es sich nicht um die Erhöhung der sogenannten Kaltmiete*, sondern um eine Anpassung des Mietanteils, der die Nebenkosten betrifft.

    *Kaltmiete: Der Begriff "Kaltmiete" – auch Nettomiete oder Grundmiete genannt – meint jenen Teil der Miete, der nur für die Nutzung der Wohnfläche gezahlt wird. Die Kaltmiete bezieht sich allein auf die Raumnutzung. Nebenkosten kommen noch hinzu.

     

  • Werden alle Mieten erhöht?

    Ja, die Erhöhung betrifft alle Wohnheimplätze des STUDIERENDENWERKS.

  • Wann gelten die neuen Mieten?

    Die neuen Mietpreise gelten ab 01.01.2023.

  • Wann wurde zuletzt erhöht?

    Die letzte Mieterhöhung wird zum 01.10.2022 wirksam. Hintergrund der letzten Erhöhung waren Preisentwicklungen zurückliegender Jahre.

    Die zum 1. Oktober 2022 wirksame Anpassung gleicht die durch seit 2018 ausgebliebene Erhöhungen entstandene Differenz von Ausgaben und Einnahmen aus. Die Folgen des Ukraine-Kriegs fanden dabei noch keine Berücksichtigung.

     

  • Wer entscheidet über die Erhöhung?

    Die Erhöhung wurde vom Verwaltungsrat des STUDIERENDENWERKS beschlossen. Neben Hochschulbeschäftigten und Bediensteten des STUDIERENDENWERKS setzt sich dieser auch aus insgesamt vier Studierenden der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West und der Folkwang Universität der Künste zusammen. Aktueller Vorsitzender ist UDE-Student Marten Dahlhaus.

  • Warum werden die Mieten erhöht?

    In den vergangenen Monaten haben sich die Ausgaben für Energieträger vervielfacht. Um unser Angebot aufrechtzuerhalten, müssen wir auf diese Entwicklung reagieren. Die Folgen des Ukraine-Krieges sind für uns bereits deutlich spürbar. Um die realen und prognostizierten Preissteigerungen im Energiesektor aufzufangen, lässt sich die Anpassung der Mieten nicht umgehen.

    Nach jetzigem Kenntnisstand ergibt unsere Hochrechnung zusätzliche monatliche Ausgaben in Höhe von 35,00 € pro Wohnheimplatz. Darauf beruht die Erhöhung zum 01.01.2023.
    Es handelt sich um eine situationsbedingte Umlage der immens steigenden Ausgaben für Energie. Sollten die Preise und/oder der Verbrauch zukünftig sinken, ist eine Verringerung der Mieten möglich.

     

  • Warum wirken sich gestiegene Nebenkosten auf meine Miete aus?

    Der unschlagbare Vorteil von Wohnheimplätzen als All-inclusive-Paket (und das sind die allermeisten Zimmer im STUDIERENDENWERK*) besteht darin, dass sie noch weit über die Leistungen der sonst üblichen Warmmiete hinausgehen.

    Dies bedeutet: Sämtliche Kosten, die rund ums Wohnen anfallen, sind bereits in der monatlichen Miete des STUDIERENDENWERKS enthalten:

    • Wasser
    • Ökostrom
    • Heizung
    • TV- und Internetanschluss
    • Hausverwaltung
    • Reinigung
    • Abwasser
    • Müllentsorgung

    Steigen beispielsweise die Energiekosten (z. B. Gas und Strom), entstehen dem STUDIERENDENWERK höhere Ausgaben, die nicht über die schon bestehenden Mieten abdeckt werden können, da sie mit niedrigeren Preisen kalkuliert wurden. Insofern führen diese externen, kaum beeinflussbare Kosten langfristig zu Mieterhöhungen.

    Der große Unterschied: Auf dem regulären Wohnungsmarkt bekommen Mieter:innen Verteuerungen im Energiesektor unmittelbar durch entsprechende Tarifanpassungen zu spüren. Darüber hinaus können sich die Ausgaben durch Nachzahlungen schnell vervielfachen.

    Diese Risiken gehen Bewohner:innen des STUDIERENDENWERK nicht ein.  

    *Ausnahme: Wohnheim im Sternbuschweg 156 in Duisburg

  • Wodurch unterscheidet sich die Miete für einen Wohnheimplatz von WG-Zimmern auf dem freien Wohnungsmarkt?

    Für Wohnungen und Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt fallen zusätzlich zur Warmmiete weitere Kosten an.

    Der Unterschied im Überblick:

    Regulärer Wohnungsmarkt
    Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete

    Zur Warmmiete kommen weitere Kosten (Strom, Internet und TV) hinzu, die die Gesamtausgaben rund ums Wohnen ergeben.

    Nachzahlungen für den Wasser- und Energieverbrauch sind wahrscheinlich.

    Wohnheimplätze vom STUDIERENDENWERK
    All-inclusive-Miete des STUDIERENDENWERK = Kaltmiete + Nebenkosten + Ökostrom + TV + Internet

    Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Nachzahlungen sind ausgeschlossen.

  • Bleibt die Planungssicherheit der All-inclusive-Mieten bestehen?

    Selbstverständlich! Die allermeisten Wohnheimplätze werden als All-inclusive-Paket vermietet. An diesem Angebot ändert sich auch in Zukunft nichts.

    Mieter:innen mit All-inclusive-Miete bieten wir finanzielle Sicherheit. Es wird keine Nachzahlungen geben.

  • Was passiert mit den Mehreinnahmen?

    Durch die zusätzlichen Einnahmen decken wir unsere gestiegenen Ausgaben durch verteuerte Energiepreise ab.

  • Sind weitere Erhöhungen absehbar?

    Sollten die Energiekosten weiter steigen und der Verbrauch innerhalb der vermieteten Wohnungen unverändert hoch bleiben, können wir weitere Erhöhungen nicht ausschließen.

    Klar ist: Es handelt sich bei Mietanpassungen immer um das letzte Mittel, zu dem wir als STUDIERENDENWERK greifen. Unser oberstes Gebot besteht darin, Erhöhungen abzuwenden und andere Lösungen zu finden, um Studierende so wenig wie möglich zu belasten. Auch aus diesem Grund liegt die letzte Erhöhung bereits mehrere Jahre zurück.  

     

  • Habe ich aufgrund der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

    Ja. Für alle, die sich noch im ersten Wohnjahr (12 Monate) befinden, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

    Das bedeutet: Als betroffene:r Mieter:in kannst du unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auch im ersten Jahr kündigen.

    Damit gelten für alle Bewohner:innen gleiche Bedingungen.

     

  • Ist das Studierendenwerk Essen-Duisburg eine Ausnahme im Hinblick auf Mieterhöhungen?

    Nein, denn alle sind von den finanziellen Belastungen betroffen. Zur Einordnung: Alle Studenten- bzw. Studierendenwerke in NRW haben ihre Mietpreise bereits erhöht oder/und werden dies im Jahr 2023 tun. Insofern handelt es sich bei den Erhöhungen um eine Notwendigkeit, die alle Studenten- bzw. Studierendenwerke beschäftigt.

  • Kann ich als Bewohner:in etwas gegen steigende Mieten tun?

    Absolut, denn du bestimmst über deinen Verbrauch und hast es – zusammen mit allen anderen Bewohner:innen – in der Hand. Wir benötigen deine Unterstützung!

    Bitte geh in deinem Alltag sparsam mit allen Ressourcen (Strom, Wasser, Heizung) im Wohnheim um. Je weniger alle Bewohner:innen verbrauchen, desto geringer sind unsere Ausgaben für die Nebenkosten. Nur so können wir langfristig Stabilität in deine Miete bringen. Es lohnt sich: Sollte sich die Lage in Zukunft entsprechend entspannen, können wir die Mieten wieder senken.

    Wir werden dir dabei helfen, Ressourcen zu schonen. Als erste Schutzmaßnahme begrenzen wir die Raumtemperatur in den Wohnheimen auf 22 Grad Celsius.

    Hilfreiche Tipps, wie du sparsam durch den Tag kommst, findest du unter anderem hier: https://www.myenergychallenge.de/

    Danke, dass du Verantwortung trägst und solidarisch bist!