Internationale Studierende

Du kommst aus dem Ausland und hast Fragen zum Studium in Deutschland? Du benötigst Unterstützung bei der Orientierung?

Unsere soziale Beratungsstelle gibt internationalen Studierenden wichtige Informationen zum Studium in Deutschland und berät zu persönlichen Fragen.

Wir helfen dir beim Studieren in Deutschland und beraten dich zu:

  • aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen
  • Krankenversicherung
  • Erwerbstätigkeit
  • speziellen Hilfsfonds und Stipendien

Weitere nützliche Informationen findest du auch unter: www.internationale-studierende.de

FAQ

  • Wie finde ich ein Zimmer bzw. eine Wohnung?

    Die Lage auf dem studentischen Wohnungsmarkt ist – insbesondere für internationale Studierende – nicht immer einfach. Daher sollten Sie sich noch vor Ihrer Ankunft in Deutschland um eine passende Unterkunft kümmern.

    Wir bieten z. B. in insgesamt 19 Wohnheimen in Essen, Duisburg und Mülheim mehr als 2.500 Zimmer für Studierende an. Viele Zimmer sind möbliert (allerdings ohne Equipment wie beispielsweise Geschirr, siehe dazu Zimmerdetails des Wohnheims) und mit Internetanschluss. Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

    Bitte beachten Sie, dass wir je nach Belegung nicht immer allen Studierenden ein Zimmer anbieten können.

  • Wo muss ich meinen Wohnsitz anmelden?

    Innerhalb von einer Woche müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden.

    Vielfach werden Termine online vergeben. Die Wartezeiten können mitunter stark variieren, daher empfiehlt es sich so früh wie möglich einen Termin auszumachen.

  • Brauche ich eine Krankenversicherung?

    Ja, zur Immatrikulation und für Ihre Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie eine gültige Bescheinigung einer Krankenversicherung. Daher sollten Sie möglichst noch vor Ihrer Ankunft eine solche Versicherung abschließen.

    Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Klären Sie jedoch in Ihrem im Heimatland, welche Unterlagen Sie dafür benötigen!

    Sollten Sie dennoch eine Krankenversicherung benötigen, haben Sie in Deutschland die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung. In den meisten Fällen ist die gesetzliche Versicherung die preisweitere Variante.

    Allerdings können Sie sich nach dem 30. Lebensjahr bzw. dem 14. Fachsemester nicht mehr zu einem Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern.

  • Wie eröffne ich ein Konto bei einer deutschen Bank?

    Für Studierende bieten die meisten Banken ein kostenloses Girokonto an. Zur Eröffnung sollten Sie einen Pass (mit Visum) und eine Meldebescheinigung der Stadt mitbringen.

  • Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?

    Ja. Jede Person, die in Deutschland in einer Wohnung gemeldet ist, muss einen Rundfunkbeitrag in monatlicher Höhe von 18,36 € entrichten und das unabhängig davon, ob man einen Fernseher oder Radio besitzt und nutzt.

    BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: www.rundfunkbeitrag.de

  • Darf ich arbeiten? Wenn ja, wie viel?

    Ja, allerdings können Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, in Deutschland nur eingeschränkt arbeiten. Bürgerinnen und Bürger der EU sind gleichgestellt mit deutschen Studierenden und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Einen Überblick über die geltenden Regelungen zum Thema Jobben für internationale Studierende finden Sie hier.

  • Wie bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis?

    Wenn Sie mit einem Visum einreisen, benötigen Sie für einen längeren Aufenthalt in Deutschland in jedem Fall auch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese ist bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes zu beantragen.

    Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen eine solche Erlaubnis nicht. Aber auch sie müssen nachweisen, dass sie krankenversichert sind und ihr Studium finanzieren können.

    Sollten Sie keine Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sein benötigen Sie folgende Unterlagen für einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung:

    • Biometrisches Foto
    • Ausweisdokument (z.B. Reisepass)
    • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • Nachweis eines festen Wohnsitzes (Mietvertrag)
    • Nachweis, dass ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (Bürgschaft, Stipendien, BAföG oder Vermögen)
    • Krankenversicherungsbescheinigung

    Die Aufenthaltserlaubnis ist wie das Visum zweckgebunden. Der Aufenthaltszweck bestimmt, in welchem Rahmen Sie arbeiten dürfen! Studierende in vorbereitenden Sprachkursen oder auch am Studienkolleg dürfen z.B. nur in den Ferien arbeiten.

    Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für jeweils zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung wird vom ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig gemacht, d.h. davon, ob Sie Prüfungen ablegen und Scheine erwerben. So wird jeweils geprüft, ob Sie Ihr Studium in einer angemessenen Zeit abschließen können.

  • In welchem Zeitraum muss ich nach meinem Studium einen festen Job gefunden haben?

    Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche für maximal 18 Monate beantragen.

    In dieser Zeit müssen Sie, einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Job finden, um sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu können. Zuständige Anlaufstelle ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Für den Antrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

    • Biometrisches Foto
    • Ausweisdokument (z.B. Reisepass)
    • Ihr Abschlusszeugnis bzw. Nachweis der Hochschule, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben
    • Krankenversicherungsbescheinigung
    • Nachweis, dass Ihnen ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (z.B. Bürgschaft, Stipendien oder vertraglich nachgewiesene Einkünfte aus einer erlaubten Tätigkeit)
  • Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung habe ich?

    Auch internationale Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Stipendien erhalten. In seltenen Fällen erhalten sie auch BAföG und Sozialleistungen. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten!

Kontakt

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Kostenfrei und vertraulich: Wir sind für dich da. Gerne auch auf Englisch.

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Bereichsleiter soziale und psychologische Beratung
Harald Kaßen
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Marina Hambach
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Sabrina Nikoleit
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