200,00 € Einmalzahlung für Studierende

Update: Antragsberechtige können die Zahlung laut BMBF ab Mitte März beantragen.

Stand 15.02.2023

Breits im September 2022 wurde im Zuge des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 € für Studierende angekündigt. Mit der Zahlung sollen Studierende finanziell entlastet werden. Nun gibt es neue Infos zur Antragsstellung. Das Wichtigste für dich im Überblick:

Wer kann die Einmalzahlung beantragen?
Alle Studis, die zum 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können die Einmalzahlung beantragen.

Wann kannst du die Zahlung beantragen?
Die Antraggstellung ist laut BMBF ab Mitte März möglich.

Was kannst du jetzt schon tun?
Um die Einmalzahlung zu beantragen, ist eine BundID notwendig. Die kannst du dir bereits jetzt anlegen.Um deine Identität nachzuweisen brauchst du einen elektronischen Personalausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Eine genaue Anleitung findest du unter www.einmalzahlung200.de

Wie geht's weiter?
1. Sobald es los geht, bekommst du von deiner Ausbildungsstätte einen Zugangscode. Der ist dein persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen.
2. Mit deiner BundID meldest du dich zum Antrag an.
3. Anschließend kannst du den Antrag ausfüllen. Halte dafür deine Kontoverbindung bereit.
4. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Antrag abgesendet, erhältst du per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200,00 € landen auf dem von dir angegebenen Konto.

Weitere Antworten auf wichtige Fragen findest du auf der Website zur Einmalzahlung.

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Quelle BMBF