BAföG erst entbürokratisieren, dann digitalisieren

Bundesregierung will das BAföG im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes bis 2022 bundesweit digitalisieren.

Die Studenten- und Studierendenwerke drängen darauf, dass das BAföG erst entschlackt und vereinfacht wird, ehe es im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes bis zum Jahr 2022 dann digitalisiert wird.

Die Studenten- und Studierendenwerke drängen darauf, dass das BAföG erst entschlackt und vereinfacht wird, ehe es im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes bis zum Jahr 2022 dann digitalisiert wird. Sie fordern die Bundesregierung auf, das BAföG im kommenden zu entbürokratisieren.

Auf ihrer Mitgliederversammlung unter dem Dach des Deutschen Studentenwerks (DSW) am 26. und 27. November 2019 in Berlin formulierten die rund 150 Delegierten der Studenten- und Studierendenwerke Anforderungen an eine kluge Digitalisierung des BAföG:

  • einfache Gesetzessprache
  • keine 1:1-Umsetzung der bisherigen BAföG-Formulare, sondern dialogische Online-Kommunikation
  • Datenabgleich zwischen BAföG-Amt und Finanzamt anstelle von Kopien von Einkommenssteuerbescheiden
  • bundesweit einheitlicher e-Antrag, mit e-Bescheid und e-Akte

„Wer hochbürokratische analoge Prozess digitalisiert, hat nachher hochbürokratische digitalisierte Prozesse“, warnt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.

„Heute gibt es in den 16 Bundesländern 16 unterschiedliche Varianten von BAföG-Online-Anträgen; das kann nicht der Weisheit letzter Schluss bei der Digitalisierung eines Bundesgesetzes sein“, so Meyer auf der Heyde weiter.

„Bis zum Jahr 2022 soll das BAföG im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes digitalisiert werden. Zwei Bundesministerien und zwei Länder arbeiten gemeinsam daran. Damit dieses Vorhaben Erfolg haben und zu einem klug digitalisierten BAföG führen wird, müssen jetzt rasch die Voraussetzungen geschaffen und das BAföG entbürokratisiert und digitaltauglich gemacht werden“, fordert der DSW-Generalsekretär.