Mieterhöhung in den Wohnheimen zum 1. März 2017

Um die Mietkalkulation zu erklären, bietet das Studierendenwerk Infoveranstaltungen in den Wohnheimen an.

Zum 1. März 2017 werden die Mietpreise für die Studierendenwohnheime des Studierendenwerks in Essen, Duisburg und Mülheim um 20,- Euro pro Wohnheimplatz angehoben. Eine Nachkalkulation der Mieten auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten und Mieteinnahmen hat ergeben, dass ohne Mieterhöhung ein kostendeckender Betrieb der Wohnheime nicht weiter zu gewährleisten wäre.

Das Studierendenwerk ist laut §12 Abs. 1 StWG (Studierendenwerksgesetz NRW) dazu verpflichtet, seine Wohnanlagen so zu bewirtschaften, dass die Mieteinnahmen die Gesamtkosten decken. Eine Mietpreiserhöhung ist dementsprechend unvermeidbar.

Um den Mieterinnen und Mietern die Mietkalkulation und die daraus resultierende Erhöhung der Mietpreise zu erklären, bietet das Studierendenwerk Informationsveranstaltungen in den Wohnheimen an. Die Bewohner/innen werden per Rundschreiben über die Termine informiert.

Bereits im Jahr 2015 ergab sich in der Nachkalkulation eine erhebliche Unterdeckung der Mieteinnahmen. Diese kam zum einen durch umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren und zum anderen durch erhebliche Kostensteigerungen für Strom, Entwässerung, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung zustande. Zu Gunsten der Studierenden wurde die Mieterhöhung nicht in einem Zuge durchgeführt, sondern auf zwei Jahre gestaffelt.

Die umfangreichen energetischen Sanierungsmaßnahmen werden langfristig helfen, die Mietpreise zu stabilisieren. Noch nicht alle Wohnheime konnten von den Sanierungsmaßnahmen profitieren, dennoch wird die Mieterhöhung nach dem Solidaritätsprinzip auf alle Wohnheime einheitlich verteilt. Für das Jahr 2017 sind weitere Maßnahmen wie z.B. die Sanierung des Wohnheims Niehusmannskamp in Essen geplant.

Das Studierendenwerk ist bemüht, so kosteneffizient wie möglich zu arbeiten, um das ohnehin meist knappe studentische Budget durch günstige Mieten zu schonen. Der Preis für ein Wohnheimzimmer liegt zwischen 240,- und 450,- Euro im Monat. Die weitaus meisten Zimmer werden für unter 300,- Euro Warmmiete und möbliert angeboten. Nebenkosten z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Internetanschluss sind in der Regel bereits im Mietpreis enthalten, was eine nachzahlungsfreie Wohnzeit garantiert. Neben den Kapitalkosten sowie den Nebenkosten müssen die Mietpreise ebenso die Einrichtungs-, Verwaltungs- und Hausmeisterkosten abdecken.

Mieterinnen und Mieter, für die die Miete nach der Erhöhung nicht weiter finanzierbar ist, haben folgende Möglichkeiten: (1) Im Dialog mit der Wohnheimverwaltung kann versucht werden, einen kostengünstigeren Platz in einem der Studierendenwohnheime zu finden. (2) Der Mietvertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des Sommersemesters gekündigt werden. (3) Bei Wunsch nach einem früheren Auszug wird darum gebeten, im Kündigungsschreiben den möglichen Auszugstermin zu notieren. Sollten Bewerber/innen auf der Warteliste stehen, kann eine Aufhebung des Mietvertrags zu einem früheren Termin angeboten werden. Diese Entscheidung kann jedoch nur kurzfristig und nach Einzelfallprüfung erfolgen. Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht nicht.