Wichtige Bundes-Hilfen für notleidende Studierende

Das Bundesbildungsministerium stellt Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit.

Diese beinhalten zinslose Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Zuschüsse für Studierende in akuter Notlage über die Studierendenwerke.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßen, dass die Bundesregierung Studierenden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit Darlehen unterstützen will. Das erklären die drei Organisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Wie Anja Karliczek, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, heute mitteilt, sollen deutsche und ausländische Studierende über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro monatlich erhalten können. Überdies stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung den im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerken 100 Millionen Euro für deren Notfonds zur Verfügung, als nicht rückzahlbaren Zuschuss für Studierende in besonders akuten Notlagen.

Statements der HRK, des DAAD, des DSW und der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW

Prof. Dr. Peter-André Alt, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), erklärt dazu:

 „Der Bund geht damit ein für viele Studierende brennendes Problem an. Wir sind dankbar, dass die Betroffenen nun die aktuelle Krise überbrücken können. Auch wenn wir uns eine solche Lösung für alle erhofft hatten, ist der Nothilfefonds, aus dem direkte darlehensfreie Zuschüsse gewährt werden können, eine sehr anerkennenswerte Maßnahme. Die Bundesregierung zeigt insgesamt mit ihren Überbrückungshilfen, dass sie sich auch für die wichtige und große Gruppe der Studierenden einsetzen will.“

Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD):

„Es ist sehr gut und richtig, dass Studierende in Notsituationen nun finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um Studienabbrüche gerade internationaler Studierender zu verhindern und Deutschlands exzellenten Ruf als Studiendestination für ausländische Talente zu bewahren. Wir freuen uns insbesondere, dass auch die von uns Mitte März angeregte Zuschusslösung Teil der Nothilfe-Maßnahmen ist.“

Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW) sagt:

„Erst einmal begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung Studierenden in finanzieller Notlage nun wirksam zu Hilfe kommt. Wichtig ist nun, dass die Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, diese Hilfen bekommen. Wir werden mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nun sehr rasch das konkrete Verfahren klären, wie die Hilfe der Studenten- und Studierendenwerke für Studierende in akuten Notlagen konkret ausgestaltet werden soll.“

Die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW äußert sich hierzu wie folgt:

„Unser Verband, das Deutsche Studentenwerk, klärt nun ab kommender Woche mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie mit uns Studierendenwerken das konkrete Verfahren und die Kriterien für die Vergabe der Nothilfen an Studierende in akuter Not. Wir tun unser Möglichstes, damit diese Hilfen rasch an die notleidenden Studierenden ausgegeben werden können. Wir informieren Sie aktiv, wenn es losgeht.“

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Die Pressemitteilung des DSW