BAföG wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden. Etwa zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen BAföG-Folgeantrag stellen, damit keine Förderungslücken entstehen.
Formblatt 1, alternativ Formblatt 9*
Formblatt 3
Einkommenserklärung der Eltern und der Ehefrau oder des Ehemanns
Nachweis: Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei Jahren
Formblatt 5
Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester
Nachweis über eigene Wohnung
Vorlage einer Meldebescheinigung oder Mietvertrag
*Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Zuständigkeit des BAföG-Amts hat sich nicht geändert.
- Zwischen Folgeantrag und vorheriger Förderung liegt keine zeitliche Lücke.
- Vermögen und Einkünfte der/des Antragstellenden sind gleich geblieben. Eine Erhöhung des Vermögens ist legitim, wenn der Freibetrag von 8.200,00 € nicht überschritten wird.