Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
FAQ Wohnen
Bewerbung
Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.
Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.
Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.
Selbstverständlich! Für Gäste bieten wir Kurzzeitverträge an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.
Bleiben Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim, handelt es sich um einen Kurzzeitmietvertrag. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an.
Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:
Vertragslaufzeit | Zuschlag pro Monat |
1 Monat | 60,00 € |
2 Monate | 50,00 € |
3 Monate | 40,00 € |
4 Monate | 30,00 € |
5 Monate | 20,00 € |
ab 6 Monaten | / |
Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.
Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung erhalten haben, können Sie sich auf unserem Online-Portal für ein Zimmer bewerben. Eine Anleitung für die einzelnen Schritte finden Sie hier.
Eine Bewerbung ohne gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Zulassungsbescheid der Hochschule ist leider nicht möglich.
Bewerber für zulassungsfreie Studiengänge können sich ohne Zulassungsbescheid bewerben.
Ja, Sie können sich auch für mehrere Standorte bewerben. Hierzu müssen Sie sich lediglich mit Ihren Nutzerdaten im Onlineportal anmelden und eine neue Bewerbung mit Ihrem bereits vorhandenen Profil anlegen.
Nein. In der Regel können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher Sie sich bei uns melden, desto größer ist Ihre Chance.
Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04 oder 01.09./01.10 eines Jahres.
Die Bewerbungen werden nach Eingang bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass wir keine wohnheimbezogenen Wartelisten führen. Je eher Sie sich bei uns online bewerben, desto größer ist Ihre Chance auf Ihren Wunschwohnheimplatz.
Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.
Sobald ein Zimmer frei ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie hier.
Hinweis: Ihre Bewerbung wird ab Antragstellung zwölf Monate lang gespeichert. Sollten Sie die Bewerbung in diesem Zeitraum nicht mehr aktualisieren, wird diese im Anschluss gelöscht und es ist eine Neubewerbung notwendig.
Die Reservierungspauschale in Höhe von 700,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.
Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.
Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.
Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Doch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.
Sie selbst können aber in Eigenregie unsere Häuser besichtigen und sich im Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer ansehen.
In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.
Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.
Ausnahme: Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.
Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.
Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West
Insofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.
Einzug
Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum Miete zahlen. Ein Aufschub des Mietverhältnisses um Wochen oder Monate ist nicht möglich.
Ihre Miete zahlen Sie einfach und bequem per Einzugsermächtigung. Die Abbuchungen erfolgen in der Regel bis zum 03. Werktag eines Monats.
Hinweis: Die Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer deutschen Bank oder von einem Konto aus dem EU-Ausland möglich (sofern das Land den Euro als offizielle Währung hat).
Am Tag Ihres Einzuges erhalten Sie Ihren Schlüssel von der zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter. Vereinbaren Sie dazu zwei Wochen vorab telefonisch einen Termin.
Einzüge sind in der Regel ab dem dritten Werktag des Monats (Mo –Fr) nach telefonischer Absprache mit der Hausverwalterin oder dem Hauverwalter möglich. Beginnt Ihr Mietvertrag an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst danach möglich.
Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein und keine Arbeiten mehr durchgeführt werden müssen, wäre der Einzug gegebenenfalls auch schon etwas früher möglich. Ein Einzug vor Monatsbeginn ist jedoch leider nicht möglich.
Viele unserer Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, einem Kleiderschrank, Regalen, einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl. In einigen Zimmern haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Möbel mitzubringen. Inventar wie Geschirr, Bettwäsche oder ähnliches wird nicht von uns gestellt.
Genaue Auskünfte über die Ausstattung einzelner Wohnheime finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Wohnanlagen und/oder geben Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohnheimverwaltung.
Bei Anmietung haben Sie die Möglichkeit, einen Umzugsantrag für einen Wechsel in ein bestimmtes Wohnheim zu stellen. Die Vergabe erfolgt dann über eine Warteliste. Sprechen Sie hierzu Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer in der Wohnheimverwaltung an.
Innerhalb von sieben Tagen nach Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt ummelden. Internationale Studierende müssen sich bei der jeweiligen Ausländerbehörde anmelden. Dabei müssen Sie sich entscheiden, ob Ihr Wohnheimplatz Ihr Erst- oder Zweitwohnsitz ist.
Jeder Bewohner, der keine Förderung nach dem BAföG erhält, ist verpflichtet Radio-, Fernsehgeräte sowie rundfunkfähige Computer beim ARD ZDF Beitragsservice anzumelden. Der Betrieb dieser Geräte ist kostenpflichtig. Weitere Information hierzu erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Beitragsservices.
Wer BAföG bezieht, kann sich von der Gebühr befreien lassen.
Rundfunkbeitrag
Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, so dass grundsätzlich jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat entrichten muss. Dabei ist unerheblich, wie viele Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden sind (inklusive der Radios in privaten PKW) und wie viele Personen im Haushalt leben. Es ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten.
Ist neben dem Erstwohnsitz noch ein Zweitwohnsitz angemeldet, muss für beide Wohnungen bezahlt werden.
Anmeldung oder Abmeldung der Rundfunkgebühren bzw. weitere Informationen: www.rundfunkbeitrag.de
Informationen speziell für Studierende: www.rundfunkbeitrag.de/studierende
Folgende Personengruppen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen einen Drittelbetrag von monatlich 5,83 €:
Es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiaten oder Studierende in Austauschprogrammen (z. B. Erasmus).
Leben im Wohnheim
Im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt sind die Kosten für Strom*, Wasser, Heizung und Internetanschluss in den meisten Fällen im Mietpreis enthalten. Nachzahlungen sind für unsere Mieterinnen und Mieter ausgeschlossen.
*Seit dem Jahr 2022 beziehen wir in unseren Wohnheimen Ökostrom.
Zum einen haben viele unserer Häuser integrierte Gemeinschaftsräume, in den Studierende gemeinsam Lernen und sich austauschen können. Und zum anderen organisieren unsere Wohnheimtutoren regelmäßig Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten. Dazu zählen z.B. Spiele-, Koch- oder Länderabende wie Ausflüge auf den Aachener Weihnachtsmarkt.
Darüber hinaus bietet unser Sprachcafé, das Café-Lingua, am Campus Essen, Duisburg und Folkwang die Gelegenheit sich mit Studierenden aus der ganzen Welt zu vernetzen.
Internet: Per Mail erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten für Ihren Internetzugang. Sie können das Internet entweder mittels Lan-Kabel oder WLAN-Router beziehen – allerdings werden weder der Router noch das Lan-Kabel von uns gestellt.
TV: Die Kosten für einen TV-Anschluss sind im Allgemeinen in Ihren Mietkosten enthalten. Daher müssen Sie nichts weiter tun, als Ihr Gerät mit einem entsprechenden Kabel anzuschließen. Ein solches Kabel gehört nicht zum Inventar und muss von Ihnen selber angeschafft werden.
Telefon: Ein Telefonanschluss ist in vielen unserer Wohnheime vorhanden, doch müssen Sie eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl treffen und sich das entsprechende Equipment besorgen.
Bei Problemen mit dem Internet ist der Provider "Gigaspeedsurfer" Ihre erste Anlaufstelle. Er sorgt im Auftrag von uns für eine stabile Netzversorgung und hilft bei Netz-Problemen.
Gigaspeedsurfer Netz Essen/Duisburg
Ein Projekt der:
Faron Service Ltd.
Economiestraat 39 BU 37
NL-6433 KC Hoensbroek
Eine Hotline des Providers steht Ihnen rund um die Uhr unter der Rufnummer +49 228 286283430 zur Verfügung (Telefoncomputer).
Technischer Support
Gigaspeedsurfer Netz Essen/Duisburg
Sprechzeiten
Mo und Do 13:00 – 14:00 Uhr
+49 228 286283430
www.gigaspeedsurfer.de/dokuwiki
Grundsätzlich bitten wir unsere Mieterinnen und Mieter, die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küchen, Bäder) auf den Fluren, immer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Böden werden durch uns gereinigt, für die Sauberkeit des Mobiliars sind Sie eigenverantwortlich zuständig.
In den Wohngemeinschaften sind Sie als Mieterin oder Mieter selbst für das Putzen verantwortlich.
In fast jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Wäschetrockner. Die Kosten liegen zurzeit bei ca. 1,50 € bis 2,60 € pro Wasch- und Trockenvorgang.
Auf den Außengeländen unserer Wohnheime finden Sie ausreichend Platz für Ihr Auto oder Motorrad. Teilweise können entsprechende Stellplätze kostengünstig angemietet werden.
Nein, in unseren Wohnheimen ist ein Haustier nicht gestattet.
Nein. Wir empfehlen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Meist ist eine Versicherung über die Eltern kostengünstig möglich.
Bitte denken Sie daran, dass ein Schlüsselverlust zu erheblichen Kosten führen kann. Deshalb sollten Sie mit der Versicherung klären, ob ein Schlüsselverlust mitversichert ist.
Eine Unter- bzw. Zwischenmiete ist nur in Ausnahmefällen (Auslands- oder Praxissemester) nach vorheriger Genehmigung durch die Wohnheimverwaltung erlaubt.
Als Untermieterin oder Untermieter kommen nur ordentlich eingeschriebene Studierende in Frage. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre Mietbetreuerin oder Ihren Mietbetreuer.
Hinweis: Das Untervermieten der Räume an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Auch die Aufnahme von Familienangehörigen ist nicht erlaubt.
Teilen Sie Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter Ihren konkreten Umzugswunsch per E-Mail mit. Wir führen interne Umzugslisten, in die wir Sie gerne eintragen.
Die Wartezeit kann je nach Wunsch einige Monate dauern. Unsere Wohnheimverwaltung meldet sich unaufgefordert bei Ihnen, wenn Ihr Wunschzimmer zur Verfügung steht. Für einen solchen Umzug fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € an.
Notfälle
In Notfällen (z. B. bei Stromausfällen im kompletten Wohnheim oder auf einer kompletten Etage oder bei einem Wasserrohrbruch) wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwalterin oder Hausverwalter.
Außerhalb seiner Dienstzeiten, kann werktäglich von 17:00 - 07:00 Uhr (Folgetag) sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig unser Notdienst unter der Rufnummer +49 151 17437525 erreicht werden.
Sie haben Ihren Schlüssel verloren oder sich ausgesperrt? Oder Ihr Schlüssel ist im Türzylinder abgebrochen? Kein Grund zur Panik! Unsere Hausmeister, ein Notdienst oder in letzter Instanz ein externer Schlüsselnotdienst können weiterhelfen!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Türöffnung als Mieterin oder Mieter ausweisen müssen. Wechsel von Batterien der elektronischen Schließzylinder durch den Notdienst gehen immer zu Ihren Lasten. Bei Schlüsselverlust tragen Sie die Kosten für eine neue Schließung.
Für eine neue Schließkarte wird zudem eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnet. Bei gebrochenem Schlüssel wird ein Ersatzschlüssel berechnet.
Ggf. fallen weitere Kosten an, wenn die Tür durch einen externen Dienstleister (Notrufnummer, Schlüsseldienst) geöffnet wird. Die Rechnung erhalten Sie per Post oder E-Mail durch die Wohnheimverwaltung.
Hausverwaltung
Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausmeister während der Servicezeiten.
Mo bis Do 08:00 – 15:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Zentrale Notrufnummer: +49 151 17437525
Außerhalb unserer Servicezeiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Notrufnummer.
Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
Sa, So und Feiertage: 10:00 – 22:00 Uhr
Hinweis: Der Notdienst gilt nicht für die Bülowstraße. Dort müssen Sie direkt einen Schlüsseldienst kontaktieren.
Firma Kötter: +49 201 2788110
Sollte Ihnen ein solches Missgeschick auch außerhalb der Servicezeiten der Notrufnummer passieren, bleibt Ihnen als zeitnahe Lösung nur die Möglichkeit, die Firma Kötter zu kontaktieren.
Hinweise:
Kosten bei Türöffnung durch den zentralen Notdienst oder die Firma Kötter (ab 01.03.2022)
Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
80,00 €
Mo bis Fr 22:00 – 07:00 Uhr
120,00 €
Sa, So und Feiertage ganztägig
120,00 €
Bei einem Defekt der Schlüsselkarte kann entweder der Hausverwalter oder – außerhalb der Dienstzeiten – der Notdienst kontaktiert werden.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich an die zentrale Notrufnummer: +49 151 17437525
Mo bis Fr 17:00 – 22:00 Uhr
Sa und So, Feiertage: 10:00 – 22:00 Uhr
Bei einem regulären Zylinder- und/oder Türdefekt entstehen für Sie keine Kosten. Sollten allerdings mutwillige Schäden an Tür/ Schließung festgestellt werden, tragen Sie die Kosten für den Notdiensteinsatz. Gleiches gilt für die Entleerung der Batterie im elektronischen Schließzylinder. Wir empfehlen Ihnen bei letzterem nochmals die Anleitung zum Zylinder zu lesen, die Sie mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben, um künftige Defekte auszuschließen.
Schäden und/oder Mängel können Sie einfach online über das Wohnheimportal melden.
Im Menüpunkt „Übersicht Anfragen“ können Sie jederzeit Ihre Meldung überprüfen und eine eventuelle Antwort Ihrer Hausverwaltung einsehen.
Auszug
Ihre Kündigung muss immer schriftlich und auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per Mail oder Fax ist nicht rechtsgültig.
Einen Kündigungsvordruck, den Sie nutzen können, finden Sie hier.
Das Schreiben können Sie uns per Post zusenden oder persönlich bei uns abgegeben.
Sie können Ihren Mietvertrag nach Ablauf des ersten Wohnjahres (12 Monate) sowie zum Ablauf jedes darauf folgenden Monats unter Einbehalt einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden.
In folgenden Ausnahmefällen kann das Mietverhältnis auch im ersten Wohnjahr vorzeitig beendet werden: Bei einer Exmatrikulation aufgrund
In diesen Fällen wird eine Sonderkündigung zum Ablauf des Folgemonats „nach Wirksamkeit“ (exmatrikuliert zum) anerkannt, sofern die Exmatrikulationsbescheinigung spätestens innerhalb des Wirksamkeitsmonats bzw. spätestens am dritten Werktag des Folgemonats eingereicht wurde. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Exmatrikulation und/oder Zwangsexmatrikulation nicht unter das Recht zur Sonderkündigung fällt.
Vereinbaren Sie bitte ca. 14 Tage vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit Ihrer Hausverwalterin oder Ihrem Hausverwalter. Räumen Sie Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß den allg. Mietbedingungen bis zum Auszugstermin leer, sodass die Hausverwalterin oder der Hausverwalter mit Ihnen die Abnahme des Zimmers bzw. der Wohnung durchführen kann.
Sollten Sie an diesem Tag persönlich verhindert sein, kann die Übergabe durch einen Dritten erfolgen. Dieses ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.
Die Rückgabe Ihres Zimmers muss persönlich durchgeführt werden. Erfolgt der Einwurf Ihres Schlüssels in den Briefkasten der Hausverwalterin/ des Hausverwalters, gehen alle im Anschluss festgestellten Mängel zu Ihren Lasten.
Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, etwa acht Wochen nach offiziellem Mietende auf ein von Ihnen zu benennendes Konto zurück.
Hinweis: Mieterinnen und Mieter des Wohnheims in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim erhalten ihre Kaution frühestens zehn Wochen nach Mietende zurück.
Mieterinnen und Mieter, die bereits in einer unserer Wohnanlage gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer beim Auszug nicht überschritten wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.
Wohnen und Corona
Tagesaktuelle Informationen findest du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Auch das Robert-Koch-Institut ist als eine gute und zuverlässige Quelle einzustufen.
Um sich über die Entwicklungen und geltenden Regeln im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu informieren, empfehlen wir folgendes Portal: www.land.nrw/corona
Aktuelle News rund um die Dienstleistungen des STUDIERENDENWERKS sind unter folgendem Link abrufbar: www.stw-edu.de/coronavirus
Ja, gemeinsam finden wir eine gute Lösung für deine Quarantäne. Bitte klär frühzeitig mit unserer Wohnheimverwaltung ab, ob du von einer Quarantäne betroffen bist und wie diese umgesetzt werden kann. Wende dich bei offenen Fragen an unseren First-Level-Support. Sprechzeiten und Kontaktdaten findest du auf dieser Seite.
Dein:e Hausverwalter:in ist persönlich, per Telefon oder E-Mail zu erreichen.
Informiere in jedem Fall die Wohnheimverwaltung. Bitte halte dich an die entsprechenden Quarantäne-Bestimmungen. Wir unterstützen dich!
Solltest du grippeähnliche Symptome verspüren, wende dich bitte umgehend an deinen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117).
Bitte melde dich im Falle einer Quarantäne in jedem Fall bei der Wohnheimverwaltung. Solltest du Hilfe benötigen, unterstützen wir gerne!