Wohnheim-
bewerbung

Wohnen mit All-Inclusive-Paket

Du kannst dich über ein „All-inclusive-Paket“ freuen, in dem die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Internet bereits im Mietpreis enthalten sind.

Unsere Warmmieten liegen zwischen 272,36 € und 503,00 €.

Im Angebot für die Erstanmietung sind zwei verschiedene Wohnformen: Zimmer in einer Wohngemeinschaft sowie Zimmer am Flur mit Gemeinschaftsküche. Unser Kontingent an Einzelapartment ist leider stark begrenzt und in der Regel ausgebucht. Nach Mietbeginn kannst du dich hierfür z. B. auf eine interne Warteliste setzen lassen.

Auch haben wir spezielle Angebote für Alleinerziehende oder Paare mit Kind/ern und behindertengerechten Wohnraum.

Unsere Vorteile

  • Sofort einziehen: viele möblierte Zimmer
  • TV- und Internetanschlüsse vorhanden
  • Gemeinschaftsräume für ein soziales Miteinander
  • Wohnheimtutor:innen
  • Betreuung durch Hausverwalter:innen vor Ort
  • Praktische Extras: Häuser mit Parkplätzen, Fahrradkeller, Waschmaschinen und Trockner

WG GRÜNDEN/GRUPPENBEWERBUNG
Du suchst gemeinsam mit Freund:innen eine Wohnung? Dann bewerbt euch einfach als Gruppe!
Hier geht's zur Gruppenbewerbung.

Ablauf der Bewerbung

Informiere dich zunächst über unsere Wohnheime und unsere Mietpreise.

Lies auf unseren Webseiten die Rubrik FAQ.

Für das Bewerbungsverfahren benötigst du eine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Zulassungsbescheid der Universität oder Hochschule. Bei zulassungsfreien Studiengängen benötigen wir eine Bestätigung der Universität.

Als Programmstudierende:r musst du deine Programmbestätigung beifügen.

Fülle die Online-Bewerbung aus und gib deinen gewünschten Wohnort sowie den gewünschten Einzugstermin (immer nur der 1. eines Monats möglich) an. Nach erfolgreichem Versand deiner Bewerbung erhältst du eine automatische Sendebestätigung per E-Mail sowie weitere Informationen.

Hinweis: Du kannst dich auch für mehrere Standorte bewerben. Melde dich dazu mit deinen Nutzerdaten an und lege mit deinem bereits vorhandenen Profil eine weitere Bewerbung an.

Sobald ein passendes Zimmer für dich verfügbar ist, erhältst du von uns per E-Mail ein Zimmerangebot und deine persönlichen Authentifizierungsdaten.

Führe die Authentifizierung durch das Hochladen deines Personalausweises / Passes im Online-Portal durch und nimm das Zimmerangebot durch die Überweisung der Reservierungspauschale an. Die Pauschale wird zum Mietbeginn als Kaution verbucht.

Bitte beachte die angegebene Frist. Nach Ablauf der Frist ist das Angebot nicht mehr einsehbar.

Nach Annahme des Angebots erhältst du von uns weitere Informationen per E-Mail. Bitte prüfe stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.

Bitte sende innerhalb der genannten Frist alle benötigten Unterlagen und den unterzeichneten Mietvertrag per Post an den:die zuständige Sachbearbeiter:in.

 

FAQ

  • Wo finde ich meine Mieter-ID?

     

    Ihre Mieter-ID finden Sie in allen unseren Schreiben im Briefkopf "Identnummer" sowie in der Reservierungsbestätigung.

     

  • Wer kann sich bewerben?

     

    Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West können sich um ein Zimmer bewerben.

    Auch externe Studierende haben die Chance, sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Allerdings werden diese Anfragen nachrangig berücksichtigt.

     

  • Ich bleibe nur ein paar Monate. Kann ich mich trotzdem bewerben?

     

    Selbstverständlich! Gäste* haben die Möglichkeit, einen Kurzzeitmietvertrag bei uns abzuschließen. Wichtig zu wissen: Bewerbungen von Gästen werden nachrangig berücksichtigt.

    Wir schließen einen Kurzzeitmietvertrag ab, wenn Sie kürzer als sechs Monate in unserem Wohnheim bleiben. Dann fällt zzgl. der Gastpauschale ein monatlicher Kurzzeitzuschlag an. Sie müssen Ihr Zimmer mindestens für einen Monat mieten.

    Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt von der Mietzeit ab:

    Vertragslaufzeit Zuschlag pro Monat
    1 Monat

    60,00 €

    2 Monate

    50,00 €

    3 Monate

    40,00 €

    4 Monate

    30,00 €

    5 Monate

    20,00 €

    ab 6 Monaten /


    Gründe für eine solche zusätzliche Gebühr sind u. a. der hohe Verwaltungsaufwand und ein gewisser Leerstand, der bei Kurzzeitverträgen entsteht.

    Beispiel: Sie wohnen als Gast fünf Monate lang in einem unserer Wohnheimheime. In diesem Fall zahlen Sie als Gast die reguläre Miete plus einen Zuschlag von monatlich insgesamt 40,00 € (20,00 € Gastpauschale + 20,00 Kurzzeitzuschlag).

    *Als Gäste bezeichnen wir Studis von anderen Hochschulen als der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West.

     

  • Gibt es eine Bewerbungsfrist?

     

    Nein. In der Regel können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation oder nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zu jedem beliebigen Zeitpunkt bei uns bewerben. Jedoch gilt: Je eher Sie sich bei uns melden, desto größer ist Ihre Chance.

    Eine Vermietung erfolgt ganzjährig. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, d.h. zum 01.03./01.04 oder 01.09./01.10 eines Jahres.

     

  • Wie lang sind die Wartezeiten?

     

    Eine pauschale Aussage zu den Wartezeiten können wir leider nicht treffen, da dieser Wert von vielen verschiedenen Faktoren abhängt.

     

  • Warum muss ich eine Reservierungspauschale zahlen?

     

    Die Reservierungspauschale in Höhe von 850,00 € dient dem STUDIERENDENWERK als Sicherung, dass Sie das Zimmer auch wirklich annehmen. Nach Ihrem Einzug wird diese Gebühr als Kaution verbucht.

    Nach Bedingung des Mietvertrages erhalten Sie Ihre Kaution nach einer Bearbeitungszeit von ca. acht Wochen nach Mietende zurück, sofern Sie Ihr Zimmer oder Apartment sauber und ordentlich hinterlassen haben.

    Hinweis: Für das Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim gelten gesonderte Bedingungen. Die Kaution beträgt 1041,00 € und wird frühestens zehn Wochen nach Mietende zurückgezahlt.

     

  • Kann ich das Zimmer vor Abschluss des Mietvertrages besichtigen?

     

    Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Doch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.

    Sie selbst können aber in Eigenregie unsere Häuser besichtigen und sich im Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer ansehen.

     

  • Was passiert, wenn ich ein Zimmerangebot nicht annehme?

     

    In einem solchen Fall wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Sie können sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben.

     

  • Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?

     

    Die Wohnhöchstdauer ist auf zehn Semester festgelegt. Der Mietvertrag kann mit Ablauf des ersten Wohnjahres jederzeit mit der Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei Exmatrikulation (nur innerhalb des ersten Wohnjahres) sowie für Programmstudierende und Gäste gibt es Sonderregelungen.

    Ausnahme: Im Wohnheim in der Bülowstraße 51-55 in Mülheim wird der Mietvertrag grundsätzlich immer für ein Jahr ausgestellt. Nach Ablauf eines jeden Jahres kann dieser maximal bis zur Höchstdauer von zehn Semestern verlängert werden.

     

  • Was ist die Gastpauschale?

     

    Gästen berechnen wir eine monatliche Pauschale, die zusätzlich zur Miete fällig wird. Sie beträgt 20,00 €/Monat.

    Wer gilt im Wohnheim des STUDIERENDENWERKS als Gast?
    Als Gäste gelten bei uns alle Studierenden, die nicht an einer dieser drei Hochschulen eingeschrieben sind: Universität Duisburg-Essen, Folkwang Universität der Künste, Hochschule Ruhr West

    Insofern enthält auch die Gesamtmiete von Programm-/ Austauschstudierenden diese monatliche Gastpauschale in Höhe von 20,00 €.

     

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