BAföG-Notfall­mechanismus

Das 28. BAföG-Änderungsgesetz soll zukünftig krisenbedingte Studienabbrüche verhindern.

Eine Lehre aus der Coronakrise: Das Bundeskabinett hat beschlossen, einen dauerhaften Notfallmechanismus im BAföG zu verankern. Dieser sieht vor, Studierenden, die unter normalen Umständen nicht dazu berechtigt wären, in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie vorübergehend den Zugang zum BAföG zu ermöglichen.

Damit würden auch diejenigen Studierenden zeitweise vom BAföG profitieren, die aufgrund eines Teilzeitstudiums, wegen Fachwechseln, dem Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder der Einkommensgrenzen keinen BAföG-Anspruch hätten.

Mechanismus greift bei „bundesweiter Notlage“

Voraussetzung der zeitlich begrenzten Notfall-Öffnung ist eine „bundesweite Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt", so Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger. Laut Gesetzentwurf muss diese Notlage in Form eines Beschlusses vom Bundestag festgestellt worden sein.

Mindestens sechs Monate Förderung vorgesehen

„Individuell betroffene“ Studierende würden mindestens für die ersten sechs Monate der Notlage mit der sogenannten Regelförderung unterstützt. Zusätzlich könne auch der Zugang zu zinslosen BAföG-Volldarlehen erleichtert werden. Damit könne auch den Studierenden geholfen werden, die ihre „individuelle Betroffenheit“ nicht nachweisen können.

DSW-Einordnung des Notfallmechanismus

"Wichtiger Fortschritt, aber Gesetz muss einfacher werden“: Die Reaktion unseres Dachverbands, Deutsches Studentenwerk (DSW), finden Sie unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/neuer-baf%C3%B6g-notfallmechanismus-wichtiger

Ausführliche Quellen

Weiterführende Infos rund um die geplanten BAföG-Änderungsgesetze lesen Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.