BAföG: Verlängerte Regelstudienzeit

Erneute Anhebung der Regelstudienzeit beeinflusst die Förderungshöchstdauer des BAföG.

Auf die pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 folgt nun – im Wintersemester 2020/2021 – eine weitere Anhebung.

Damit erhöht sich die Regelstudienzeit für Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West und der Folkwang Universität der Künste, der HBK und der EUFOM/FOM (Vollzeit) erneut um ein Semester.

Denjenigen, die bereits im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, kommen damit beide Verlängerungen zugute. Sie profitieren von insgesamt zwei zusätzlichen Semestern Regelstudienzeit.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer
Die Anhebung der Regelstudienzeit geht für BAföG-Geförderte mit einer Verlängerung der sogenannten Förderungshöchstdauer (FHD) einher: Sie erhalten ein Semester länger BAföG. Sogar dann, wenn sie bereits von der ersten Verlängerung betroffen waren.

Leistungsnachweis verschiebt sich nach hinten
Die Verlängerung wirkt sich auch auf den Leistungsnachweis aus. Dieser muss dank der neuen Regelung nun ein (Studienbeginn im Wintersemester 2020/2021) bzw. zwei (Studienbeginn vor dem Wintersemester 2020/2021) Semester später als üblich eingereicht werden.

Die Anzahl der nachzuweisenden ECTS bleibt jedoch gleich. Die genaue Höhe ist vom jeweiligen Studiengang abhängig.

Keine Änderung beim Bewilligungszeitraum
Trotz aller Änderungen läuft die Beantragung der BAföG-Förderung im gewohnten Rhythmus weiter.

Das bedeutet: Ist Ihr Bewilligungszeitraum bald zu Ende, müssen Sie so früh wie möglich einen Folgeantrag stellen. Daran ändert die pandemiebedingte Verlängerung der Förderungshöchstdauer nichts.

Sie haben Fragen? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte wenden Sie sich an das BAföG-Amt.