BAföG: Vierte Verlängerung der Regel­studienzeit

Nach drei pandemiebedingten Verlängerungen wird die Regelstudienzeit im Wintersemester 2021/2022 ein weiteres Mal um ein Semester angehoben.

Im Wintersemester 2021/2022 erhöht sich die Regelstudienzeit für Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West, der Folkwang Universität der Künste, der HBK und der EUFOM/FOM (Vollzeit) erneut um ein Semester.

Für Studierende, die bereits seit dem Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, bedeutet dies zurzeit vier zusätzliche Semester Regelstudienzeit.

BAföG-Förderungshöchstdauer verlängert sich erneut
Für Studierende, die BAföG erhalten, ist die Anhebung der Regelstudienzeit wieder mit einer Verlängerung der sogenannten Förderungshöchstdauer (FHD) verbunden. Das bedeutet: BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten ein zusätzliches Semester lang BAföG. Selbst dann, wenn sie von den vergangenen drei Verlängerungen profitiert haben.  

Die Auszahlung Ihrer Fördersumme verlängert sich nicht automatisch, sondern wird nur auf Antrag gewährt. Betroffene Studierende müssen zwecks längerer Förderung also selbst aktiv werden und sich an das BAföG-Amt wenden.

Leistungsnachweis muss später vorgelegt werden
Auch die Vorlage des Leistungsnachweises ist von der Verlängerung betroffen. Aufgrund der Anpassung verschiebt sich der Nachweis entsprechend nach hinten:

  • Studienbeginn vor dem Wintersemester 2020/2021: vier Semester später
  • Studienbeginn im Wintersemester 2020/2021: drei Semester später
  • Studienbeginn im Sommersemester 2021: zwei Semester später
  • Studienbeginn im Wintersemester 2021/2022: ein Semester später

Wichtig: Lediglich der Zeitpunkt, nicht die ECTS verändern sich! Die Anzahl der ECTS-Punkte, die Studierende nachweisen müssen, bleiben gleich. Die genaue Höhe ist vom jeweiligen Studiengang abhängig.

Das BAföG-Amt hilft gerne weiter
Die Verlängerung der Förderungshöchstdauer wirft noch Fragen auf? Wir beantworten sie Ihnen gerne! Bitte wenden Sie sich an unser BAföG-Amt.