Die fünf wichtigsten BAföG-Verbesserungen

Der BAföG-Bedarfssatz steigt zum Wintersemester 2019/2020 für unter 25-jährige Studierende auf 744,00 €, bis 30-jährige auf 853,00 €.

Mehr BAföG für mehr Studierende ab dem Wintersemester 2019/2020: Das verspricht die 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung, die heute in Kraft tritt. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fasst die fünf wichtigsten Änderungen zusammen.

Die wichtigsten Änderungen für Studierende:

  • Mehr Geld: Die Bedarfssätze steigen, überproportional der Wohnbedarf. Dieser angesetzte Bedarf setzt sich aus dem BAföG-Grundbedarf, dem Bedarf für die Unterkunft sowie den Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Erstmals können Studierende, die älter als 30 Jahre sind, einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhalten, der der zu zahlenden Beitragshöhe entspricht. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt von 250,00 auf 325,00 € im Monat.
  • Mehr Geförderte: Durch die Anhebung der Freibeträge für die Elterneinkommen sollen mehr Studierende BAföG erhalten. Diese Freibeträge bestimmen, wie viel die Eltern der Studierenden verdienen dürfen, damit ihre Kinder BAföG-Leistungen erhalten. Die Freibeträge fallen je nach Familienkonstellation unterschiedlich aus, steigen aber zum Wintersemester 2019/2020 um sieben Prozent an. Ein Beispiel: Eine Studentin von miteinander verheirateten und zusammenlebenden Eltern, die nicht bei diesen wohnt, erhält die BAföG-Vollförderung, wenn beide Eltern zusammen nicht über ein Monatsnettoeinkommen von etwa 1.835 € kommen. Eine Teilförderung ist bis zu einem gemeinsamen Eltern-Nettoeinkommen von 3.304 € im Monat wahrscheinlich.
  • Noch sozialere Rückzahlung: Die neuen Rückzahlungs¬modalitäten sehen vor, dass Studierende maximal 10.010 € von der erhaltenen BAföG-Förderung zurückzahlen müssen, mit 77 Monatsraten zu 130 €. Erhalten Studierende also beispielsweise für sechs Semester Bachelor- und vier Semester Master-Studium rund 51.660 € BAföG, müssen sie mit maximal 10.010 € nur ein Fünftel zurückzahlen! Und die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach der letzten Förderung.
  • Mehr Familienfreundlichkeit: Kinderbetreuung und -pflege wird statt bis zum 10. neu bis zum 14. Lebensjahr der Kinder berücksichtigt. Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 140,00 € im Monat erhöht. Treten bei häuslicher Pflege von nahen Angehörigen Studienverzögerungen ein, ist über die Regelstudienzeit hinaus eine BAföG-Förderung möglich.
  • Weniger Verschuldung: Das in Ausnahmefällen verzinsliche BAföG-Bankdarlehen – für Studienphasen nach der Regelstudienzeit – wird durch ein zinsloses BAföG-Volldarlehen ersetzt. Die Zinsfreiheit bietet Studierenden neue Sicherheit.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, mit der 26. BAföG-Novelle eine Trendwende bei der Zahl der Geförderten zu erreichen. Bis Herbst 2021 sollen wieder 100.000 Studierende, Schülerinnen und Schüler mehr gefördert werden.

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke werben mit ihrer aktuellen Kampagne „Einfacher ans Geld“ bei den Studierenden dafür, einen BAföG-Antrag zu stellen, damit eine mögliche Förderung nicht verfällt. Mit einem BAföG-Bescheid werde überdies auch schnell klar, ob und welche Teilleistung der Staat von den Eltern der Studierenden erwartet.

Die wichtigsten BAföG-Änderungen auf einen Blick:
stw-edu.de/bafoeg-regelt