Digitalisierung der BAföG-Verwaltung

Stellungnahmen zum E-Governmentgesetz NRW

Die Studierendenwerke weisen u. a. deutlich darauf hin, dass eine moderne DV-Ausstattung für die BAföG-Antragsbearbeitung in der Verantwortung des Landes NRW steht.

Damit folgte die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW der Einladung des Beauftragten der Landesregierung NRW für Informationstechnik, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen bis zum 31.10.2019 elektronisch zu übermitteln.

Die Novelle des EGovG NRW hat das Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung in NRW zu stärken und zu beschleunigen. Die Digitalisierung der BAföG-Verwaltung in NRW sollte aus Sicht der Studierendenwerke einen oberen Platz in der politischen Agenda und Umsetzungsunterstützung in NRW erhalten. Die Studierendenwerke NRW haben die hoheitliche Aufgabe, die Antragsbearbeitung des BAföG für die Studierenden in NRW durchzuführen.

Ergänzend und in enger Absprache hat der Dachverband der Studenten- und Studierendenwerke, das Deutsche Studentenwerk (DSW), ebenfalls eine Stellungnahme verfasst. Diese zeigt die bundespolitische Fachperspektive auf das Thema detailliert auf. Darüber hinaus weist sie deutlich auf die Friktionen zwischen der Bund/Länderebene beim BAföG und dessen Verwaltungsvollzug hin.

Zu den Stellungnahmen