Kurzfristiger Minijob

Praktischer Zuverdienst auf Zeit – besonders in der vorlesungsfreien Zeit

In unserer Themenwoche vom 10.08. – 14.08.2020 dreht sich alles um das Thema Studienfinanzierung. Heute im Blog: Der kurzfristige Minijob, der vor allem in der vorlesungsfreien Zeit eine super Einnahmequelle für Studierende sein kann.

In Sachen Studienfinanzierung ist der Minijob ein absoluter Klassiker. Kein Wunder, schließlich lässt er sich zeitlich gut mit einem Studium vereinbaren und bietet Studierenden einige weitere Vorteile. Doch bevor wir ins Detail gehen: Minijob ist nicht gleich Minijob!

Neben dem 450-Euro-Minijob, bei dem Angestellte – wie der Name bereits verrät – regelmäßig nicht mehr als 450,00 € im Monat verdienen, gibt es eine zweite Form des Minijobs: die kurzfristige Beschäftigung.

Kurzfristige Beschäftigungen finden Studierende vor allem in Branchen mit großer Saison-Abhängigkeit – zum Beispiel in der Landwirtschaft oder im Einzelhandel. Dort besteht oft nicht dauerhaft, sondern nur für bestimmte Zeiten im Jahr ein erhöhter Personalbedarf. So werden beispielweise für die Ernte und das sogenannte Vorweihnachtsgeschäft kurzfristig zusätzliche Aushilfen benötigt.

Besonders in der vorlesungsfreien Zeit, die Studierenden meist viel Freiraum lässt, sind kurzfristige Beschäftigungen eine praktische Option, sich Geld dazuzuverdienen.

Zeit- statt Verdienstgrenze
Im Unterschied zum 450-Euro-Minijob wird der kurzfristige Minijob durch Zeitgrenzen definiert. Das bedeutet: Wie viel Studierende während der kurzfristigen Beschäftigung verdienen, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur der Zeitraum der Anstellung – auf ein gesamtes Jahr gerechnet. Der kurzfristige Minijob ist also von Anfang an auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt.

Zuletzt durfte die Arbeitszeit des kurzfristigen Minijobs maximal drei Monate oder insgesamt höchstens 70 Arbeitstage im Jahr umfassen. Welcher der beiden Zeiträume gilt, hängt von der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Arbeiten Studierende an 5 Tagen oder mehr pro Woche, dürfen sie dies maximal drei Monate lang tun.

Maximal 70 Tage lang darf der kurzfristige Minijob von Studierenden ausgeübt werden, wenn diese regelmäßig weniger als an fünf Tagen pro Woche arbeiten.   

Übergangsregelung aufgrund der Corona-Pandemie
Zurzeit gibt es eine abweichende Übergangsregelung: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 geänderte Zeitgrenzen. Die maximale Arbeitszeit pro Kalenderjahr wurde auf fünf Monate (mindestens 5 Arbeitstage/Woche) oder 115 Arbeitstage (weniger als 5 Arbeitstage/Woche) erhöht.

Vorteile eines kurzfristigen Minijobs
•    Innerhalb eines kurzen Zeitraums ist ein entsprechend geballter Verdienst möglich.
•    Fällt die Anstellung in die vorlesungsfreie Zeit, lässt sich damit besonders gut planen.
•    Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei (keine Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
•    Der kurzfristige Minijob wirkt sich in der Regel nicht auf die Familienversicherung aus.  

Übrigens: Es ist ebenfalls möglich, mehrere kurzfristige Minijobs auszuüben. Voraussetzung: Die einzelnen Zeiträume der Anstellung bleiben zusammengerechnet innerhalb der Grenze für ein Kalenderjahr. Ob in diesem Fall die Monats- oder die Tagesgrenze gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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