Leistungsbilanz der Studierendenwerke NRW

Leistungsbilanz 2020 bietet informativen Einblick in die vielfältige Arbeit der Studierendenwerke.

Die zwölf Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen heute ihre Leistungsbilanz des Jahres 2020. Sie gibt einen Überblick über die vielfältigen Leistungen der NRW-Studierendenwerke. Diese präsentieren sich auch in der Corona-Pandemie als Kern der sozialen Infrastruktur an den 37 staatlichen Hochschulen im Land.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Studierendenwerke
2020 hat aufgezeigt, wie wichtig die Studierendenwerke als Säulen der sozialen Hochschulinfrastruktur für die Hochschulen und insbesondere für die Studierenden sind. Trotz phasenweiser geschlossener Mensen liefen die restlichen Dienstleistungen wie Wohnheimzimmervergabe, Studienfinanzierung, Kindertagesstätten und insbesondere die Beratungsleistungen weiter. Und: Wegen Notlagen durch das Coronavirus zahlten die Studierendenwerke NRW von Juni bis Dezember 2020 über 22 Millionen Euro Überbrückungshilfe an Studierende aus.

Den Herausforderungen erfolgreich gestellt
Dabei wurden die Angebote für die weit über 600.000 Studierenden im Zuständigkeitsbereich der Studierendenwerke in Windeseile anderen Online- und Hybridstudium angepasst: Statt persönlicher Sprechzeiten gab es Online-Beratungen. Darlehnsanträge und Mietverhältnisse wurden per PC abgewickelt. Statt Full-Service-Mensa mit vielen Gerichten mussten die Kapazitäten der Gastronomie immer wieder eingeschränkt werden.

„Die meiste Zeit konnten die Studierendenwerke die Grundversorgung aufrechterhalten, auch wenn die gewohnte Vielfalt fehlte und zeitweise nur das Essen-to-go möglich war,“ erläutert Jörg Schmitz, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW. „Um all diese Herausforderungen zu bewältigen, hieß das Gebot des Jahres: Immer auf Sicht fahren und dennoch die Kurve kriegen.“

Außergewöhnlich waren die Herausforderungen zudem für die 4.500 Beschäftigten der Studierendenwerke: Zwei lange Lockdowns und sich ständig ändernde Kontaktbeschränkungen mussten in vielen neuen Arbeitsmodellen umgesetzt werden. Kurzarbeit, Homeoffice, Teilöffnung, Videosprechstunde seien hierfür beispielhaft genannt.

„Dank gebührt neben den Studierenden und den Beschäftigten auch der Landes- und der Bundesregierung,“ so Jörg Schmitz weiter. „Ohne deren Rettungsschirm und das Kurzarbeitergeld hätten die Studierendenwerke die soziale Hochschulinfrastruktur, die für die Studierenden und den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen so wichtig ist, nicht sichern können.“

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Kontakt
Olaf Kroll, M.A.
Referent und Büroleitung
Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW
c/o Kölner Studierendenwerk
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Telefon: +49 174-1683174
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