Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Der Alltag junger Studierender mit Behinderung oder chronischer Krankheit bringt zahlreiche Komplikationen mit sich.

Der Anspruch auf generelle Chancengleichheit ist gesetzlich verankert und auch Universitäten und uns ein großes Anliegen. Ziel ist es, ein in möglichst jeglicher Hinsicht barrierefreies Studium für Studis mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu gewährleisten. Unter dem Motto „Offen im Denken“ wird Diversität unter Studierenden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter der Uni Duisburg-Essen als eine besondere Chance zu Bildungsgerechtigkeit und Exzellenz verstanden und eine sich stets verbessernde inklusive Hochschulbildung angestrebt.

Behinderungen und chronische Krankheiten

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“, so die rechtliche Definition durch das Deutsche Studentenwerk. Es gibt also zahlreiche Behinderungen oder chronischen Krankheiten, die Außenstehenden verborgen bleiben, die Betroffene aber trotzdem im Universitätsalltag beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen – seien sie körperlicher, geistiger oder seelischer Natur – erschweren den Studierenden die Teilhabe am Studium, weswegen oftmals besondere Maßnahmen notwendig sind.

Universität und wir versuchen aus diesem Grund, bauliche, kommunikative, strukturelle und didaktische Barrieren abzubauen, damit die Zahl der Studierenden, die durch ihre Behinderung oder chronische Krankheit laut einer Sondererhebung des Deutschen Studentenwerks von 2011 nachweislich länger studieren als ihre nicht-beeinträchtigten Kommilitonen, sinkt.

Hürden im Studienalltag

Trotz dieser steten Bemühungen, ist es für viele Betroffene nach wie vor nicht einfach, ihren Alltag an der Universität zu meistern. Für Personen mit Rollstuhl sind teilweise viele Räumlichkeiten nicht oder nur schwer zugänglich. Zusätzlich zu den offensichtlichen baulichen Hindernissen ergeben sich auch Probleme finanzieller Benachteiligung, die bürokratischen bzw. sozialrechtlichen Ursprungs sind: Kaum ein Studierender ist finanziell in der Lage, persönliche Assistenzkräfte zu bezahlen. Die entsprechenden Anträge für die Kostenübernahme sind bürokratisch sehr aufwändig.

Möglichkeiten der Verbesserungen

Um eine kontinuierliche Anpassung und Verbesserung der Universität in jeglicher Hinsicht sicherstellen zu können, bedarf es nicht nur fachlicher Experten vor Ort, sondern im Besonderen der Meinung und des Erfahrungsschatzes der betroffenen Studierenden. Vielfach genannt werden hier nützliche Beschilderng barrierefreier Zugänge, funktionierende elektronische Türöffner und niedriger angebrachte Aufzugknöpfe sowie die Vermittlung von Studierenden, die als "Persönliche Assistenz" arbeiten können. 

Unser Beratungsangebot

Und genau aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ihre Unterstützungsangebote kennen. In unserer Beratung gehen wir individuell auf die jeweilige Situation des Studierenden ein und geben passende Informationen über mögliche Förderungen.

Auf fachlicher Ebene tauschen sich unsere Beraterinnen und Berater  z. B. im Beratungsnetzwerk in Duisburg aus. Mehr zu den Mitgliedern des Netzwerks gibt es hier.

Wir informieren u.a. zu folgenden Themen:

  • Nachteilsausgleich
    Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Studienorganisation oder in Prüfungen vor große Herausforderungen gestellt werden: Es kann beispielsweise eine Klausur auf Grund der Beeinträchtigung nicht mitgeschrieben werden oder die Rahmenbedingungen der Klausur sind nicht erfüllbar. Dann kann ein Antrag auf einen Nachteilsausgleich gestellt werden, damit eine passendere Prüfungsform für den betroffenen Prüfling gefunden werden kann. Es wird also ein Ausgleich für den krankheitsbedingten Nachteil geschaffen.
  • Mobilitätsausgleich
    Der Teil des Semesterbeitrags, den das Semesterticket veranschlagt, kann unter Vorlage eines Gutachtens oder eines Schwerbehindertenausweises beim ASTA zurückerstattet werden.
  • Behindertengerechtes Wohnen
    In unseren Wohnheimen gibt es behindertengerechte Wohnungen. Diese sind barrierefrei und speziell ausgestattet.
  • Barrierefreiheit am Campus
  • Interessengemeinschaften
    Neben dem Beratungsnetzwerk in Essen und Duisburg gibt es zusätzlich Gemeinschaften wie die BckS-UDE, aus deren Erfahrungs- und Wissensschatz geschöpft werden und über deren Kontakte gut vermittelt werden kann.

Demnach liegt in der Realisierung chancengerechter Studienbedingungen noch ein großes Entwicklungspotential und erfordert die Zusammenarbeit aller Instanzen. Auf diese Weise kann sowohl bei Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Angst vor Stigmatisierung und Benachteiligung abgebaut und bei ihren nicht-beeinträchtigten Kommilitonen und Kommilitoninnen ein Bewusstsein für Mithilfe und Unterstützung geschaffen werden.