Bildungskredit
der Bundes-
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Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet einen Kredit zur Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen an. Als fortgeschritten gelten z.B. Studierende, die einen Teil ihres Studiums absolviert und erste Zwischenprüfungen bestanden haben.

Auch Studierende eines Diplom-, Magister- oder Masterstudiums sowie eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums haben die Chance auf den Kredit.

Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden vergeben und kann parallel zum BAföG bezogen werden.

Vor Abschluss eines solchen Kredites sollten Sie sich bei uns ausführlich beraten lassen.

Oftmals lassen sich im Gespräch kostengünstigere Alternativen finden (z. B. BAföG, Daka).

 

 

  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind deutsche Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule Ruhr West sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Auszubildende.

    Des Weiteren gelten folgende Kriterien:

    • die Antragstellerin oder der Antragsteller müssen volljährig sein; der Kredit wird jedoch nur bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.
    • es werden nur Ausbildungen gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.
    • Studierende müssen sich in einer fortgeschrittenen Phase eines Vollzeitstudiums befinden.
    • der Bildungskredit wird in der Regel nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters gewährt. Über diesen Zeitpunkt hinaus muss der Studienabschluss innerhalb des möglichen Förderungszeitraums von maximal 24 Monaten seitens der Hochschule bestätigt werden.
  • Wie wird gefördert?

    Für maximal 24 und mindestens drei Monate können Studierende den Bildungskredit des Bundes bekommen. Die Förderung beläuft sich monatlich je nach vorheriger Vereinbarung auf Raten in Höhe von 100, 200 oder 300 €; insgesamt werden höchstens 7.200 € ausgezahlt werden.

    Falls ein außergewöhnlicher Aufwand (z.B. Semesterbeitrag, Arbeitsmittel) finanziert werden muss, kann einmalig ein Teil des Kredites bis zur Höhe von bis zu 3.600 € im Voraus ausgelegt werden.

  • Welche Zinsen fallen an?

    Der Kredit wird von der Auszahlung an durch die KfW verzinst! Bis zur Rückzahlung können die Zinsen auf Wunsch aufgeschoben und erst später zusammen mit der Kreditsumme zurückgezahlt werden.

    Als Zinssatz erhebt die KfW die günstige European Interbank Offered Rate (EURIBOR), die halbjährlich jeweils zum 01.04. und zum 01.10. an die aktuelle Kapitalmarktentwicklung angepasst wird. Dazu kommt ein Aufschlag in Höhe von einem Prozent pro Jahr. Die geltenden Zinssätze finden Sie unter www.kfw.de.

  • Wie funktioniert die Rückzahlung?

    Der Bildungskredit plus Zinsen ist vier Jahre nach der ersten Auszahlung des Kredites in monatlichen Raten von 120 € an die KfW-Bankengruppe zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

  • Wo kann ich einen Antrag stellen?

    Zu beantragen ist der Bildungskredit online beim Bundesverwaltungsamt (BVA), dort erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen. Liegen diese vor, wird ein Bewilligungsbescheid erteilt, der den Auszubildenden berechtigt, einen privatrechtlichen Kreditvertrag mit der KfW-Bankengruppe abzuschließen. Die Auszahlung der Kreditraten erfolgt monatlich direkt durch die KfW-Bankengruppe.

    Damit der Förderungsbescheid des BVA wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats unterzeichnet und mit einer Kopie des Ausweisdokuments an die KfW zurückgesandt werden.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

    Ein Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da die Dauer der Bearbeitung je nach Antragsaufkommen stark variieren kann.

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