BAföG-Reminder: Jetzt Folgeantrag stellen!

Für eine lückenlose Förderung solltest du deinen Folgeantrag bis Mitte Juni stellen.

BAföG wird immer für eine begrenzte Zeitspanne – in der Regel 12 Monate – bewilligt. Anschließend endet die Auszahlung der monatlichen Raten automatisch. Um im kommenden Wintersemester nahtlos weiter gefördert zu werden, solltest du deinen Folgeantrag spätestens bis Mitte Juni stellen.

Hintergrund: Zu Beginn des Wintersemesters ist das Arbeitsaufkommen bei uns BAföG-Amt besonders hoch. Um das Ganze zu entzerren, solltest du dich schon jetzt mit deinem Folgeantrag befassen. Das frühe Einreichen verhindert eine Förderungslücke, die du sonst anderweitig überbrücken müsstest.

Auf einen Blick: Diese Formblätter und Nachweise brauchst du für den Folgeantrag

  • Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung,
    alternativ Formblatt 9
  • Formblatt 3: Einkommenserklärung von Eltern und ggf. Ehepartner:in
  • Formblatt 5: Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
    (nur, falls du im WS 2023/2024 ins 5. Semester kommst und nicht von der pandemiebedingten Verlängerung der Regelstudienzeit betroffen bist)
  • Studienbescheinigung für WS 2023/2024
    (kannst du nachreichen, sobald sie dir vorliegt)
  • Steuerbescheid der Eltern und ggf. Ehepartner:in mit dem Einkommen von vor zwei Jahren (2021)
  • aktuelle Nachweise über das eigene Einkommen und Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
    (wird nur benötigt, wenn du ein Vermögen und Einkommen hast)
  • Ausbildungsbescheinigung deiner Geschwister
    (wird nur benötigt, wenn du Geschwister hast)
  • Mietbescheinigung
    (falls sich deine Adresse seit dem letzten Antrag verändert hat)
  • Krankenversicherungsbescheinigung
    (falls sich deine Daten seit dem letzten Antrag verändert haben)

Formblatt 1 oder Formblatt 9?
Formblatt 1 kannst du durch Formblatt 9 ersetzen, wenn

•    die Zuständigkeit des BAföG-Amts bestehen bleibt,
•    zwischen Folgeantrag und vorheriger Förderung keine zeitliche Lücke entsteht,
•    deine Einkünfte sich nicht verändert haben,
•    dein Vermögen den aktuellen Freibetrag nicht überschreitet (bis zum 30. Geburtstag: 15.000,00 €, ab dem 30. Geburtstag: 45.000,00 €).

Bereit? Dann jetzt Antrag einreichen!

Auf BAföG Digital
Du kannst deinen Folgeantrag einfach über die Online-Plattform einreichen.

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Alle Formulare findest du auf unserer Website. Du hast noch Fragen? Unser BAföG-Team hilft dir weiter.