Heizkostenzuschuss für BAföG-Geförderte

BAföG-Empfänger:innen werden durch den ersten und zweiten Heizkostenzuschuss finanziell unterstützt.

+++ Update 17.02.2023 +++
Gute Neuigkeiten für alle Berechtigten: Der Heizkostenzuschuss II wird voraussichtlich Ende Februar/Anfang März ausgezahlt.

Heizkostenzuschuss II (Stand 09/2022)

Anspruchsvoraussetzungen
Um vom Heizkostenzuschuss II zu profitieren, musst du zwischen September 2022 und Dezember 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben. Den Zuschuss können BAföG-Geförderte nur bekommen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Höhe des Zuschusses
Der Heizkostenzuschuss II soll einmalig 345,00 € betragen.

Automatische Auszahlung
Der zweite Heizkostenzuschuss wurde zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz tritt jedoch erst in Kraft, wenn es auch vom Bundestag verabschiedet wird. Derzeit ist eine Auszahlung des zweiten Zuschusses für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 per Überweisung geplant. Es ist kein Antrag erforderlich.
 

Heizkostenzuschuss I (Stand 06/2022)

Anspruchsvoraussetzungen
Um vom Heizkostenzuschuss I zu profitieren, musst du zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben. Den Zuschuss können BAföG-Geförderte nur bekommen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Höhe des Zuschusses
Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230,00 €.

Automatische Auszahlung
Der Zuschuss wird allen Berechtigten automatisch Ende Septmeber 2022 ausgezahlt (Überweisung). Es ist kein Antrag erforderlich.

Ein FAQ zum ersten und zweiten Heizkostenzuschuss findest du auf der Website des BMBF. Wir halten dich auch auf unserer Website und auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden.